Hallo!
Da ich erst seit kurzem im Sozialrecht tätig bin, brauche ich Hilfe.
Wir haben über die Beratungshilfe , 2501 35,00 €, abgerechnet und erhalten. Jetzt rechne ich die Verfahrensgebühr, 3102, über RA-Micro ab.
Wird im Sozialrecht auch die Hälfte der Beratungsgebühr angerechnet? Wie mache ich das bei RA-M, denn die 2501 darf ja nicht mit auftauchen.
Danke
Anrechnung im Sozialrechtsverfahren
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1993
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Die Beratungsgebühr 2501 ist vollständig anzurechnen nach Anm. 2 zu 2501.
Die Geschäftsgebühr 2503 ist hälftig anzurechnen.
Gilt jeweils auch im Sozialrecht.
Wie das bei RAM geht, weiß ich nicht. Wir arbeiten mit Annotext.
Die Geschäftsgebühr 2503 ist hälftig anzurechnen.
Gilt jeweils auch im Sozialrecht.
Wie das bei RAM geht, weiß ich nicht. Wir arbeiten mit Annotext.