Kostenfestsetzungsanträge VU/Vergleich
Verfasst: 12.12.2018, 16:50
Huhu,
hab hier schon wieder so eine lustige Akte, bei der wir nicht weiterkommen, wobei ich auch glaube, dass da seitens des Gerichts was schief gelaufen ist. ^^
Wir vertreten den Kläger.
Auf der Gegenseite waren der Beklagte zu 1), sowie die Beklagte zu 2).
Der Beklagte zu 1) ist im Laufe des Prozesses verstorben (Die Beklagte zu 2) in Liquidation gegangen, wenn schon, denn schon
)
Das Passiv-Rubrum lautete zum Schluss:
1) Beklagter zu 1), verstorben am...
2) Herr X als Liquidator der Beklagten zu 2)
3) Frau Y
Frau Y ist die Alleinerbin des Beklagten zu 1)
Eingeklagt wurden
1) 8000€ gegen die Beklagten als Gesamtschuldner
2) vorgerichtliche Anwaltskosten von 900€ gegen die Beklagten als Gesamtschuldner
3) vorgerichtliche Anwaltskosten von 3000€ gegen den Beklagten zu 1)
Jetzt wurde das Verfahren beendet, wie folgt:
1) VU gegen Beklagte/n zu 2) mit Zahlung von 8000€ und 900€ Anwaltskosten
2) Vergleich mit der Beklagten zu 3), KOstenregelung:
"Der Kläger trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) sowie der Gerichtskosten, die Beklagte zu 3) trägt 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie 1/3 der Gerichtskosten"
- wobei außergerichtliche Kosten wohl gerichtliche Anwaltskosten bedeuten soll, hoffe ich. -
Der Beklagte zu 1) wurde geflissentlich ignoriert, aber das ist glaube ich egal.
Frage ist, wie wir den KfA machen, insbesondere die Anrechnung
Mein Vorschlag:
2 Verschiedene KfAs
1) gegen die Beklagte zu 2), 1,3 VG -die Hälfte der 900€ im Wege der Anrechnung
2) gegen die Beklagte zu 3) ohne Anrechnung, weil die keine außergerichtlichen Kosten zahlen muss
Wäre das richtig? Wie ist das dann mit Gesamtschuldner? Macht das Gericht das automatisch, oder muss ich was anrechnen?
Danke schon mal!
hab hier schon wieder so eine lustige Akte, bei der wir nicht weiterkommen, wobei ich auch glaube, dass da seitens des Gerichts was schief gelaufen ist. ^^
Wir vertreten den Kläger.
Auf der Gegenseite waren der Beklagte zu 1), sowie die Beklagte zu 2).
Der Beklagte zu 1) ist im Laufe des Prozesses verstorben (Die Beklagte zu 2) in Liquidation gegangen, wenn schon, denn schon
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Das Passiv-Rubrum lautete zum Schluss:
1) Beklagter zu 1), verstorben am...
2) Herr X als Liquidator der Beklagten zu 2)
3) Frau Y
Frau Y ist die Alleinerbin des Beklagten zu 1)
Eingeklagt wurden
1) 8000€ gegen die Beklagten als Gesamtschuldner
2) vorgerichtliche Anwaltskosten von 900€ gegen die Beklagten als Gesamtschuldner
3) vorgerichtliche Anwaltskosten von 3000€ gegen den Beklagten zu 1)
Jetzt wurde das Verfahren beendet, wie folgt:
1) VU gegen Beklagte/n zu 2) mit Zahlung von 8000€ und 900€ Anwaltskosten
2) Vergleich mit der Beklagten zu 3), KOstenregelung:
"Der Kläger trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) sowie der Gerichtskosten, die Beklagte zu 3) trägt 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie 1/3 der Gerichtskosten"
- wobei außergerichtliche Kosten wohl gerichtliche Anwaltskosten bedeuten soll, hoffe ich. -
Der Beklagte zu 1) wurde geflissentlich ignoriert, aber das ist glaube ich egal.
Frage ist, wie wir den KfA machen, insbesondere die Anrechnung
Mein Vorschlag:
2 Verschiedene KfAs
1) gegen die Beklagte zu 2), 1,3 VG -die Hälfte der 900€ im Wege der Anrechnung
2) gegen die Beklagte zu 3) ohne Anrechnung, weil die keine außergerichtlichen Kosten zahlen muss
Wäre das richtig? Wie ist das dann mit Gesamtschuldner? Macht das Gericht das automatisch, oder muss ich was anrechnen?
Danke schon mal!