Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
Verfasst: 12.12.2018, 11:19
Hey Ihr Lieben,
ich habe mir einiges hinsichtlich meines Anliegens hier durchgelesen, allerdings ist meine Konstellation irgendwie doch etwas anders. Ich komme leider nicht weiter:
1. Mdt. hat die RA-Rechnung seiner ehem. RAe i.H.v. 729,23 (Streitwert 8.000 €) nicht zahlen wollen.
2. Ehem. RAe leiten Mahnverfahren ein, gegen unseren Mdt. ergeht ein Mahnbescheid.
3. Wir haben Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.
4. Es ging in das streitige Verf. über.
5. Die Gegner haben Klage eingereicht
6.Wir haben PKH beantragt, wurde uns nicht bewilligt, demnach haben wir sofortige Beschwerde gegen den PKH-Beschluss eingelegt.
7. Das Gericht hat aus prozessökonomischen Gründen einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: Wir sollen 492,54 € aus Streitwert 5.000 € und damit würde sich die Sache erledigen.
8. Wir haben uns damit einverst. erkl. und der Gegner auch.
9. Es erging ein Teilanerkenntnis Urteil nachdem wir die 492,54 € an die Gegner zu zahlen haben und das Gericht erkl., weiter, dass der Vergleichsvorschlag hinfällig ist.
10. Gegner erkl. dass die Klage hinsichtlich des weitergehenden Betrages, also den über den anerkannten Betrag hinsausgehenden Betrag zurücknimmt.
11. Zwischenzetilich hat das LG über die PKH Beschwerde entschieden und erkl., dass uns für die I Instanz PKH gewährt wird, soweit wir uns gegen die Inanspruchnahme eines eine Forderung von 492,54 € übersteigenden Betrages verteidigen. Im Übrigen wurde der Antrag zurückgewiesen.
12. Die Kostenentscheidung des gesamten Verfahrens lautet Gegner 32% wir 68%
Mein Abrechnungen sehen wie folgt aus:
Streitwert: 729,23 € Mahnverfahren
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3307 40,00 €
Auslagen für Post und Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 60,00 €
19 % Umsatzsteuer 11,40 €
Endsumme 71,40 €
Streitwert: 729,23 € Verfahren der sofortigen Beschwerde
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 40,00 €
Auslagen für Post und Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 60,00 €
19 % Umsatzsteuer 11,40 €
Endsumme 71,40 €
Dann habe ich noch gegenüber der Staatskasse geltend gemacht:
Streitwert: 729,23 € Klageverfahen
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 104 €
-0,5 Anrechnung gem. Bem. 3307 aus 729,23 € 40,00 €
Terminsgebühr 3104 aus 492,54 54,00 €
1,0 Einigungsgebühr aus 492,54 80,00 €
Auslagen für Post und Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 60,00 €
19 % Umsatzsteuer 11,40 €
Endsumme 71,40 €
Diese RE sind aufjedenfall falsch.
1 Frage: Verstehe ich das richtig, dass wir jetzt gar nicht über die Staatskasse abrechnen können, da der Betrag 492,54 beträgt und nicht mehr?
2. Frage: Ich bin mir so verdammt unsicher, was die Streitwerte angeht :/
3. Ich glaube das Beschwerdeverfahen darf ich gar nicht abrechnen, weil wir das auch nicht gewonnen haben und es sich nur um unseren eigenen PKH - Antrag dreh, richtig??
4. Wenn wir jetzt doch die I Instanz über PKH abrechnen können, kann ich dann nicht einfach so abrechnen:
Streitwert: 729,23 € Klageverfahen
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 104 €
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3307 aus 729,23
-0,5 Anrechnung gem. Bem. 3307 aus 729,23 € 40,00 €
Terminsgebühr 3104 aus 492,54 54,00 €
1,0 Einigungsgebühr aus 492,54 80,00 €
Auslagen für Post und Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 60,00 €
19 % Umsatzsteuer 11,40 €
Endsumme 71,40 €
Vielleicht ist das alles ein wenig verwirrend Danke aber tz. schon im Voraus für die die sich das antun
ich habe mir einiges hinsichtlich meines Anliegens hier durchgelesen, allerdings ist meine Konstellation irgendwie doch etwas anders. Ich komme leider nicht weiter:
1. Mdt. hat die RA-Rechnung seiner ehem. RAe i.H.v. 729,23 (Streitwert 8.000 €) nicht zahlen wollen.
2. Ehem. RAe leiten Mahnverfahren ein, gegen unseren Mdt. ergeht ein Mahnbescheid.
3. Wir haben Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.
4. Es ging in das streitige Verf. über.
5. Die Gegner haben Klage eingereicht
6.Wir haben PKH beantragt, wurde uns nicht bewilligt, demnach haben wir sofortige Beschwerde gegen den PKH-Beschluss eingelegt.
7. Das Gericht hat aus prozessökonomischen Gründen einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: Wir sollen 492,54 € aus Streitwert 5.000 € und damit würde sich die Sache erledigen.
8. Wir haben uns damit einverst. erkl. und der Gegner auch.
9. Es erging ein Teilanerkenntnis Urteil nachdem wir die 492,54 € an die Gegner zu zahlen haben und das Gericht erkl., weiter, dass der Vergleichsvorschlag hinfällig ist.
10. Gegner erkl. dass die Klage hinsichtlich des weitergehenden Betrages, also den über den anerkannten Betrag hinsausgehenden Betrag zurücknimmt.
11. Zwischenzetilich hat das LG über die PKH Beschwerde entschieden und erkl., dass uns für die I Instanz PKH gewährt wird, soweit wir uns gegen die Inanspruchnahme eines eine Forderung von 492,54 € übersteigenden Betrages verteidigen. Im Übrigen wurde der Antrag zurückgewiesen.
12. Die Kostenentscheidung des gesamten Verfahrens lautet Gegner 32% wir 68%
Mein Abrechnungen sehen wie folgt aus:
Streitwert: 729,23 € Mahnverfahren
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3307 40,00 €
Auslagen für Post und Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 60,00 €
19 % Umsatzsteuer 11,40 €
Endsumme 71,40 €
Streitwert: 729,23 € Verfahren der sofortigen Beschwerde
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 40,00 €
Auslagen für Post und Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 60,00 €
19 % Umsatzsteuer 11,40 €
Endsumme 71,40 €
Dann habe ich noch gegenüber der Staatskasse geltend gemacht:
Streitwert: 729,23 € Klageverfahen
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 104 €
-0,5 Anrechnung gem. Bem. 3307 aus 729,23 € 40,00 €
Terminsgebühr 3104 aus 492,54 54,00 €
1,0 Einigungsgebühr aus 492,54 80,00 €
Auslagen für Post und Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 60,00 €
19 % Umsatzsteuer 11,40 €
Endsumme 71,40 €
Diese RE sind aufjedenfall falsch.
1 Frage: Verstehe ich das richtig, dass wir jetzt gar nicht über die Staatskasse abrechnen können, da der Betrag 492,54 beträgt und nicht mehr?
2. Frage: Ich bin mir so verdammt unsicher, was die Streitwerte angeht :/
3. Ich glaube das Beschwerdeverfahen darf ich gar nicht abrechnen, weil wir das auch nicht gewonnen haben und es sich nur um unseren eigenen PKH - Antrag dreh, richtig??
4. Wenn wir jetzt doch die I Instanz über PKH abrechnen können, kann ich dann nicht einfach so abrechnen:
Streitwert: 729,23 € Klageverfahen
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 104 €
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3307 aus 729,23
-0,5 Anrechnung gem. Bem. 3307 aus 729,23 € 40,00 €
Terminsgebühr 3104 aus 492,54 54,00 €
1,0 Einigungsgebühr aus 492,54 80,00 €
Auslagen für Post und Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 60,00 €
19 % Umsatzsteuer 11,40 €
Endsumme 71,40 €
Vielleicht ist das alles ein wenig verwirrend Danke aber tz. schon im Voraus für die die sich das antun