Mandant hat Pfüb erhalten, Gebühren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Dina-Tabea
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#1

10.12.2018, 17:51

Nabend....

Unser Mandant hat einen Pfüb zugestellt erhalten (Mietzahlungen wurde bei ihm/Drittschuldner) gepfändet.

Wir sollten prüfen, welche Ansprüche gepfändet werden könnten (Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Garagenmiete) und sodann mit dem Gläubiger die Abwicklung der Zahlungen begleiten....

Entstand hier für uns nun eine ganz normale Geschäftsgebühr oder müssen wir uns mit der 0,3 3309 zufrieden geben. Bin unsicher, tendiere jedoch, auch wenn es "unfair" wäre, zur Geschäftsgebühr.

Über einen Rat eurerseits würde ich mich freuen und verbleibe mit den besten Wünschen für den wohlverdienten Feierabend...

Dina-Tabea
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Adora Belle
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#2

10.12.2018, 17:53

Solange die Forderung selbst nicht im Streit steht, fällt bei tituliertem Anspruch nur die 3309 an. Wenn Euch das zu wenig ist, müsst Ihr eine Vergütungsvereinbarung schließen.
Feldhamster
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#3

10.12.2018, 18:30

Schau mal hier zum Unterschied zwischen 3309 und 2300:
https://www.iww.de/ve/kosten-und-gebueh ... nft-f81810

Die dortigen Kommentarstellen würde ich an deiner Stelle mir ansehen. Du schreibst zwar nicht, ob ihr die Drittschuldnerauskunft abgegeben habt für den Mandanten, aber vielleicht geben die Fundstellen ja doch was her.
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