Hallo,
folgender Fall:
Mutter und Sohn hatten unabhängig voneinander eine fristlose Kündigung. Das ganze lief über eine Kündigungsschutzklage. Es kam zur Güterverhandlung, die auch mit einer Einigung beendet worden ist.
Der Gegenstandswert ist jeweils 3.500€.
Ein Fall wurde angesetzt, der zweite nebenbei mit abgearbeitet, weil die Mutter anwesend war und man sich so einen 2. Termin sparen konnte.
Wie kann man das Ganze günstig abrechnen?
Der Anwalt nimmt keine Steuer, weil er Kleinunternehmer ist.
An sich würde ich sagen jeweils:
1,3 Verfahrensgebühr 327,60€
1,2 Terminsgebühr 302,40€
1,0 Einigungsgebühr 252,00€
Postpauschale 20,00€
Gesamt also: 902,00€ pro Person.
Der Anwalt möchte den beiden aber gerne weniger berechnen (am liebsten um die 800,00€ für beide zusammen), weil er zum einem auch noch für beide ein Strafverfahren bekommt, weil er die Personen kennt und einfach nett ist.
Welche Möglichkeiten gibt es, um in der Summe runter zu kommen? Beide einfach zusammennehmen geht nicht, weil es ja 2 Fälle sind.
Arbeitsrecht abrechnen kosten gering halten
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Gebühren verringern geht nicht. Vorgerichtlich kann man vieles machen, aber gerichtlich ist man an das RVG gebunden. Einzige Möglichkeit - nach Abschluss der Angelegenheit ganz ausnahmsweise und aus besonderen Gründen auf einen Teil seiner Gebühren verzichten.
Dazu §49b BRAO, Abs.1:
1Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. 2Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.
Dazu §49b BRAO, Abs.1:
1Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. 2Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.
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Wieso kennt sich der RA nicht mit der BRAO aus?
Als Kleinunternehmer sich eine Bürokauffrau als Angestellte finanziell leisten zu können, dann aber auf Gebühren verzichten zu wollen, finde ich ebenfalls merkwürdig....
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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