Teilweise vorzeitige Erledigung des Klageauftrags
Verfasst: 05.12.2018, 17:41
Huhu,
hab hier Mandanten, die mich sehr ärgern (ich habe nun schon zum 4. Mal die Klage komplett neu geschrieben, weil die sich nicht entscheiden können, welche Ansprüche, in welcher Höhe aus welchem Grund - meine (rechtlich einzig richtige) Version wurde rundheraus abgelehnt. Schließlich habe ich keine Ahnung, ich mach das ja auch erst seit gestern... ) - die Grundlage der Ansprüche ist jedoch gleich (immer der gleiche Vertrag), nur die Höhe und die Begründung der Ansprüche aus diesem Vertrag ändern sich, so dass ich nicht komplett neu abrechnen kann, das wäre ja zu einfach.
Rechnung (2015) außergerichtlich aus Streitwert 121.000€
1. Klageauftrag (2016!), es sollten ebendie 121.000€ geltend gemacht werden. Mandanten haben VorschussRE ausgeglichen, ich hab Klageentwurf zugeschickt, Mandanten haben sich 2 Jahre nicht gemeldet.
Nun sind die Mandanten Mitte des Jahres wieder gekommen und wollten andere Ansprüche geltend machen.
Letztlich und nachdem Verjährung zum 31.12.2018 droht, haben sie sich freundlicher Weise nun darauf geeinigt, 79.000€ einklagen zu wollen.
Ich hätte die VorschussRE storniert und das jetzt so abgerechnet:
Streitwert 42.000€ - Endabrechnung
0,8 VG (vorzeitige Erledigung)
0,3 Erhöhung (2 Auftraggeber)
- 0,75 Anrechnung aus Streitwert 42.000€
Pauschale (?)
MwSt.
Streitwert 79.000€ - VorschussRE
1,3 VG
0,3 Erhöhung
-0,75 Anrechnung aus Streitwert 79.000€
1,2 TG
Pauschale
MwSt.
Meine Fragen hierzu:
1) stimmt das mit den Anrechnungen?
RA-Micro rechnet mir nur bei der Endabrechnung aus Streitwert 42.000€ an, nicht jedoch bei der VorschussRE; aber dann wäre genau der außergerichtliche Streitwert erreicht, wenn ich beides anrechne.
allerdings zahlen die Mandanten ja im Endeffekt dann weniger, weil eine 0,75 Gebühr aus 79.000€ und eine 0,75 Gebühr aus 42.000€ sind ja mehr (insgesamt 1.815,75€), als eine 0,75 Gebühr aus 121.000€ (1.191€). D.h. ich rechne eigentlich ganze 624,75 zu viel an und das gönn ich denen nicht.
Meine Lösungsvorschläge: entweder bei einer der beiden Rechnungen gar nicht anrechnen, oder bei der VorschussRE einen Abgleich ähnlich wie § 15 Abs. 3 RVG machen (wäre aber merkwürdig, weil das ja eigentlich verhindern soll, dass der Mandant zu viel zahlt, nicht, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten zu viel anrechnet...)
2) Fällt 2x die Pauschale an, oder nur bei der VorschussRE? (RA-Micro rechnet mir nur 1x Pauschale rein)
hab hier Mandanten, die mich sehr ärgern (ich habe nun schon zum 4. Mal die Klage komplett neu geschrieben, weil die sich nicht entscheiden können, welche Ansprüche, in welcher Höhe aus welchem Grund - meine (rechtlich einzig richtige) Version wurde rundheraus abgelehnt. Schließlich habe ich keine Ahnung, ich mach das ja auch erst seit gestern... ) - die Grundlage der Ansprüche ist jedoch gleich (immer der gleiche Vertrag), nur die Höhe und die Begründung der Ansprüche aus diesem Vertrag ändern sich, so dass ich nicht komplett neu abrechnen kann, das wäre ja zu einfach.
Rechnung (2015) außergerichtlich aus Streitwert 121.000€
1. Klageauftrag (2016!), es sollten ebendie 121.000€ geltend gemacht werden. Mandanten haben VorschussRE ausgeglichen, ich hab Klageentwurf zugeschickt, Mandanten haben sich 2 Jahre nicht gemeldet.
Nun sind die Mandanten Mitte des Jahres wieder gekommen und wollten andere Ansprüche geltend machen.
Letztlich und nachdem Verjährung zum 31.12.2018 droht, haben sie sich freundlicher Weise nun darauf geeinigt, 79.000€ einklagen zu wollen.
Ich hätte die VorschussRE storniert und das jetzt so abgerechnet:
Streitwert 42.000€ - Endabrechnung
0,8 VG (vorzeitige Erledigung)
0,3 Erhöhung (2 Auftraggeber)
- 0,75 Anrechnung aus Streitwert 42.000€
Pauschale (?)
MwSt.
Streitwert 79.000€ - VorschussRE
1,3 VG
0,3 Erhöhung
-0,75 Anrechnung aus Streitwert 79.000€
1,2 TG
Pauschale
MwSt.
Meine Fragen hierzu:
1) stimmt das mit den Anrechnungen?
RA-Micro rechnet mir nur bei der Endabrechnung aus Streitwert 42.000€ an, nicht jedoch bei der VorschussRE; aber dann wäre genau der außergerichtliche Streitwert erreicht, wenn ich beides anrechne.
allerdings zahlen die Mandanten ja im Endeffekt dann weniger, weil eine 0,75 Gebühr aus 79.000€ und eine 0,75 Gebühr aus 42.000€ sind ja mehr (insgesamt 1.815,75€), als eine 0,75 Gebühr aus 121.000€ (1.191€). D.h. ich rechne eigentlich ganze 624,75 zu viel an und das gönn ich denen nicht.
Meine Lösungsvorschläge: entweder bei einer der beiden Rechnungen gar nicht anrechnen, oder bei der VorschussRE einen Abgleich ähnlich wie § 15 Abs. 3 RVG machen (wäre aber merkwürdig, weil das ja eigentlich verhindern soll, dass der Mandant zu viel zahlt, nicht, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten zu viel anrechnet...)
2) Fällt 2x die Pauschale an, oder nur bei der VorschussRE? (RA-Micro rechnet mir nur 1x Pauschale rein)