Gebühren Tätigkeit wegen Punkten in Flensburg
Verfasst: 05.12.2018, 09:29
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute habe ich folgende Frage: Unser Mandant hat uns beauftragt, für Ihn zu klären, woher seine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg herkommen. Wir haben hierzu die Fahrerlaubnisbehörde beim zuständigen Landratsamt angeschrieben. Meine Frage: wie rechne ich diese Tätigkeit ab? Fällt eine Geschäftsgebühr an oder ist das eine Tätigkeit nach Teil 4 RVG? Stehe gerade total auf dem Schlauch und würde mich über eure Tipps freuen!
Liebe Grüße
die Iri
heute habe ich folgende Frage: Unser Mandant hat uns beauftragt, für Ihn zu klären, woher seine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg herkommen. Wir haben hierzu die Fahrerlaubnisbehörde beim zuständigen Landratsamt angeschrieben. Meine Frage: wie rechne ich diese Tätigkeit ab? Fällt eine Geschäftsgebühr an oder ist das eine Tätigkeit nach Teil 4 RVG? Stehe gerade total auf dem Schlauch und würde mich über eure Tipps freuen!
Liebe Grüße
die Iri