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SW Vergleich höher als SW Verfahren

Verfasst: 27.11.2018, 15:00
von frollein_pusteblume
Liebe Kollegen,
ich habe ein Problem mit einer Abrechnung und niemanden zur Hand, der helfen kann.
Sachverhalt ist folgender:
Es geht um eine Kündigung. Im GT hat man sich auf eine Abfindung i. H. v. 6.400 € geeinigt.
Im Protokoll steht zu den Streitwerten:
„Für das Verfahren im Allgemeinen 6.600 € und für den Vergleich 8.800 €“.

Ich hatte jetzt an folgende Abrechnung gedacht:
3100 nach 6.600 €
3104 nach 15.400 €
1003 nach 8.800 €
Auslagen etc.

Passt das so?

Re: SW Vergleich höher als SW Verfahren

Verfasst: 27.11.2018, 15:02
von cahra
Das ist ein Mehrvergleich. Gibt mal Mehrvergleich in die Suchfunktion ein, da findest du jede Menge Abrechnungen :-)

Re: SW Vergleich höher als SW Verfahren

Verfasst: 27.11.2018, 15:54
von frollein_pusteblume
Ok, danke.
Dann würde ich wohl wie folgt abrechnen:

3100 nach 6.600 €
3101 nach 2.200 €
3104 nach 8.800 €
1003 nach 6.600 €
1000 nach 2.200 €
Auslagen etc.

Wäre das korrekt?

Re: SW Vergleich höher als SW Verfahren

Verfasst: 27.11.2018, 16:07
von Adora Belle
:yeah Das sieht super aus. Die VGen und die EGen musst Du noch nach §15 Abs.3 abgleichen.

Schön, dass Du aus den anderen Threads zum Thema die richtigen Schlüsse gezogen hast.

Re: SW Vergleich höher als SW Verfahren

Verfasst: 27.11.2018, 16:15
von cahra
Super, genau so :-)

Re: SW Vergleich höher als SW Verfahren

Verfasst: 27.11.2018, 16:28
von frollein_pusteblume
Super, danke für Eure Rückmeldung! :thx