SW Vergleich höher als SW Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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frollein_pusteblume
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#1

27.11.2018, 15:00

Liebe Kollegen,
ich habe ein Problem mit einer Abrechnung und niemanden zur Hand, der helfen kann.
Sachverhalt ist folgender:
Es geht um eine Kündigung. Im GT hat man sich auf eine Abfindung i. H. v. 6.400 € geeinigt.
Im Protokoll steht zu den Streitwerten:
„Für das Verfahren im Allgemeinen 6.600 € und für den Vergleich 8.800 €“.

Ich hatte jetzt an folgende Abrechnung gedacht:
3100 nach 6.600 €
3104 nach 15.400 €
1003 nach 8.800 €
Auslagen etc.

Passt das so?
cahra
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#2

27.11.2018, 15:02

Das ist ein Mehrvergleich. Gibt mal Mehrvergleich in die Suchfunktion ein, da findest du jede Menge Abrechnungen :-)
Viele Grüße von Cahra
frollein_pusteblume
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#3

27.11.2018, 15:54

Ok, danke.
Dann würde ich wohl wie folgt abrechnen:

3100 nach 6.600 €
3101 nach 2.200 €
3104 nach 8.800 €
1003 nach 6.600 €
1000 nach 2.200 €
Auslagen etc.

Wäre das korrekt?
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#4

27.11.2018, 16:07

:yeah Das sieht super aus. Die VGen und die EGen musst Du noch nach §15 Abs.3 abgleichen.

Schön, dass Du aus den anderen Threads zum Thema die richtigen Schlüsse gezogen hast.
cahra
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#5

27.11.2018, 16:15

Super, genau so :-)
Viele Grüße von Cahra
frollein_pusteblume
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#6

27.11.2018, 16:28

Super, danke für Eure Rückmeldung! :thx
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