Wir mussten gegen eine Mandantin in mehreren Angelegenheiten wegen eigener Gebühren vorgehen. Über die Rechnungen in Höhe von 147,56€, 482,31€ und 226,10€ wurde jeweils Mahnbescheid beantragt (warum nicht einer über alle drei Beträge, weiß ich nicht, das war vor meiner Zeit hier in der Kanzlei). In allen drei Verfahren hat die Gegnerin Widerspruch eingelegt, nach Anspruchsbegründung wurde das Verfahren dann zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
Mittlerweile hat die Gegnerin gezahlt, das Verfahren wurde für erledigt erklärt und der Beklagten die Kosten auferlegt.
Nun soll ich den KFA machen und ich weiß nicht, wie ich die 3305 und die Anrechnung berechnen soll. Nehme ich die jeweiligen Beträge einzeln? Fällt dann auch die 7002 dreifach an (das wären in diesem Fall 3x9€=27€)? Oder berechne ich die 3305 nach dem Gesamtwert (und dann natürlich die 7002 nur einmal)?
Zu Hülf!
verbundene Verfahren
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ist alles einzeln angefallen. Bis hin zur VG 3100. Du kannst also in jedem Verfahren gesondert die Gebühren abrechnen, bis zur Verbindung. Ich halte das nicht unbedingt für erstattungsfähig, da man kostenmindernd alle Forderungen in einem Verfahren geltend machen konnte. Aber wenn sich die Gegenseite nicht wehrt...
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Die 7002 ist sogar 6fach angefallen, je 3x Mahnverfahren und 3x streitiges Verfahren.
Ansonsten bin ich der gleichen Ansicht wie Adora Belle, dass Erstattungsfähigkeit nicht unbedingt in der Höhe gegeben ist, da ihr als Gläubiger kostenmindernd hättet agieren können.
Ansonsten bin ich der gleichen Ansicht wie Adora Belle, dass Erstattungsfähigkeit nicht unbedingt in der Höhe gegeben ist, da ihr als Gläubiger kostenmindernd hättet agieren können.