Scheidungsfolgenvereinbarung und Scheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Hühnerhaufen
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#1

26.11.2018, 10:19

Hallo und guten Morgen,

wir sind eigentlich nicht auf familienrechtliche Sachen spezialisiert, haben jetzt doch einen "Einzelfall", den ich abrechnen darf.

Mandantin hat bei uns eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten lassen und diese ist auch vom Notar notariell beglaubigt worden. Danach ist die Scheidung eingereicht worden.

Meine Frage ist: muss ich die Geschäftsgebühr für die Scheidungsfolgenvereinbarung anrechnen?

Vielen Dank!
Hühnerhaufen
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#2

26.11.2018, 11:06

Du meinst, ob die GG der Scheidungsfolgenvereinbarung auf die VG des Scheidungsverfahrens anrechnen musst?
Wenn du deine Frage so meinst, welche Punkte sind denn Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung (Unterhalt, Zugewinn etc, so was meine ich mit meiner Frage) und welche dieser Punkte sind auch Gegenstand des Scheidungsverfahrens?
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