weitere Terminsgebühr über 5 Termine Familienrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

20.11.2018, 11:20

Hallo Ihr Lieben,

meine Chefin sagte mir, dass ihr ein Kollege gesagt hat, dass man im Familienrecht wenn es zu mehr als 5 Gerichtsterminen kommt eine weitere Terminsgebühr abrechnen kann. Ich habe hierzu überhaupt nichts gefunden und das auch noch nie gehört. Kann mir jemand von euch sagen, ob es sowas gibt?

Viele Grüße und schon mal vielen Dank!
Feldhamster
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#2

20.11.2018, 11:24

Ich kenne nur die zusätzlich TG 1010, die auch im Familienrecht gelten kann.
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mücki
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#3

20.11.2018, 11:33

Das ist ein - erstaunlicherweise - sehr weit verbreitetes Gerücht, das sich - unbegreiflicherweise - hartnäckig hält aber die Terminsgebühr 3104 gibt es nur einmal, egal ob man einen oder 20 Termine in der selben Angelegenheit und Instanz wahrnimmt. Allenfalls kommt die bereits angeführte Gebühr gem. 1010 VV RVG in Frage. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, wie die ins Familienrecht passen soll - was aber meiner mangelnden Erfahrung auf diesem Gebiet geschuldet sein kann.

Mir ist lediglich bekannt, dass im Strafverfahren mehrere Terminsgebühren anfallen können.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Naturini
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#4

20.11.2018, 13:20

Wir haben nämlich gerade eine Sache wo schon der 4. GT stattgefunden hat, im Januar soll der 5. stattfinden und wir haben nur eine 1,3 Verfgeb + 1,2 Terminsgeb abgerechnet und meine Chefin möchte wissen, ob wir hier noch irgendeine Gebühr aufgrund der Vielzahl der Termine abrechnen können. Es wurde zudem ein Gutachten in der Sache angefertigt und es fanden in zwei Terminen Beweisaufnahmen statt. im nächsten Termin soll die Sachverständige nochmal gehört werden.
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#5

20.11.2018, 13:25

Dann hätten doch im Januar 3 Beweisaufnahmen stattgefunden und ihr könnt die 1010 abrechnen.
Ansonsten fällt mir nur ein, eine Vergütungsvereinbarung mit den Mandanten zu schließen. Das würde aber mE jetzt nur noch für die zukünftige Tätigkeit in dieser Akte gehen, nicht für die zurückliegende Zeit.
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Adora Belle
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#6

20.11.2018, 13:29

Vergütungsvereinbarungen kann man auch rückwirkend treffen. Fraglich, ob der Mandant sich darauf einlässt.
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#7

20.11.2018, 17:47

Hier ist was zu dem Thema, allerdings schon etwas älter (aus 2014) https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im ... ehr-f74534
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