Anrechnung MB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1

16.11.2018, 12:07

Hallo,

wir haben für Mdt MB eingereicht über 4.000,00.

Dann Klage vorbereitet über 20.000,00, Klage ging nicht raus.

Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:

3305 aus 4.000
7002
Mehrwertsteuer

3101 0,8 aus 20.000
7002
Anrechnung

Was ist mit den Gerichtskosten? :patsch
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sh161
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#2

16.11.2018, 12:17

grete hat geschrieben:
16.11.2018, 12:07
Was ist mit den Gerichtskosten? :patsch
Hä? :kopfkratz Halt die, die auch verauslagt wurden. :ka
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Anahid
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#3

16.11.2018, 12:19

Was heißt Klage vorbereitet? Ist das Mahnverfahren an das Streitgericht abgegeben worden oder nicht?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
grete
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#4

16.11.2018, 12:30

JA
grete
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#5

16.11.2018, 12:35

Anahid,

dann sind das wohl zwei Angelegenheiten?
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#6

16.11.2018, 13:44

Wir brauchen hier noch Infos:

MB über 4.000,00 ist klar, dann Widerspruch und Abgabe ins streitige Verfahren.
Dort habt ihr dann die Anspruchsbegründung über 20.000,00 vorbereitet und nicht abgesandt? Sind mit den 20.000,00 die 4.000,00 aus dem MB + 16.000,00 gemeint?
Was ist mit den 4.000,00 im streitigen Verfahren weiter passiert? Würde deswegen das Verfahren weiter geführt?
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#7

19.11.2018, 10:05

Wenn das Mahnverfahren an das Streitgericht abgegeben wurde, dann ist hier bereits eine 1,3 VG nach Nr. 3100 VV RVG angefallen, auf die die 1,0 VG des Mahnverfahrens nach Nr. 3305 VV RVG anzurechnen ist.

Wenn die Klage auf 20.000,00 € erhöht werden sollte, was letztlich aber nur vorbereitet war, dann ist hinsichtlich der 16.000,00 € eine 0,8 VG nach Nr. 3101 VV RVG angefallen. Hierbei musst Du aber § 15 Abs. 3 RVG beachten. Zusammen dürfen die beiden VG nicht höher sein als eine 1,3 nach dem Gesamtstreitwert von 20.000,00 €.
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