Mieterhöhungsverlangen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renohamburg

#1

15.11.2018, 15:37

Hallo,

wir haben für unsere Mandantin ein Mietverhöhungsverlangen entworfen und an den Mieter versandt. Natürlich inkusive Zustimmungserklärung, die beigelegt war.

Wie kann ich nun abrechnen?

Bei einer Klage auf Zustimmung ist es ja der Erhöhungsbetrag x 12.

Aber wie ist der Gegenstandswert für das Erstellen des Mieterhöhungsverlangen?
Feldhamster
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#2

15.11.2018, 16:11

renohamburg

#3

15.11.2018, 16:20

Feldhamster hat geschrieben:
15.11.2018, 16:11
viewtopic.php?f=98&t=88481&start=10

letzter Eintrag

danke für den Hinweis, aber ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt:

Wir haben das Verlangen entworfen und sodann versandt.
Nicht nur außergerichtlich die Zustimmung eingeholt oder angemahnt.
Feldhamster
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#4

15.11.2018, 16:29

Entwurf (d.h. rechtliche Prüfung und Berechnung) würde ich mit "Zustimmung einholen" als eine zusammenhängende Tätigkeit ansehen und mit der Begründung einen höheren Regelsatz der Geschäftsgebühr berechnen, z.B. 1,5.
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