Hallo Ihr Lieben,
wir hatten für unseren Mandanten eine Klage auf Abschluss eines neuen unbefristeten AV eingereicht. Es fand auch eine Güteverhandlung statt.
Dann haben wir die Klage um einen Betrag erweitert (Differenz zwischen zwei Entgeltgruppen), den wir bereits außergerichtlich bei der Gegenseite geltend gemacht haben.
Es fand dann noch eine Verhandlung statt, in der ein Vergleich geschlossen wurde.
Das Gericht hat den SW auf 10.779,45 € festgesetzt.
Ich muss jetzt gegenüber der RS abrechnen und bin mir nicht ganz sicher bezüglich der Anrechnung der GG.
Ich würde die GG nur aus dem GW anrechnen, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist.
SW: 10.779,45 EUR
(Klage: 7.221,45 EUR)
(Klageerweiterung: 3.558 EUR)
1,3 GG aus 3.558 EUR
PT + MwSt
1,3 VG aus 10.779,45 EUR
./. 0,65 aus 3.558 EUR
1,2 TG aus 10.779,45 EUR
1,0 EG aus 10.779,45 EUR
PT + MwSt.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich bei der TG etwas beachten muss.
Hat jemand einen Rat für mich?
LG Stephie
Klageerweiterung um einen bereits außergerichtlich geltend gemachten Anspruch
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1992
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Ich würde genau so abrechnen, wie du aufgeführt hast.
Bezgl. der TG gilt nichts besonderes, da in der 2. Verhandlung über alles verhandelt wurde, also TG aus Streitwert 10.779,45.
Bezgl. der TG gilt nichts besonderes, da in der 2. Verhandlung über alles verhandelt wurde, also TG aus Streitwert 10.779,45.