ArbeitsR - Integrationsamt, Aufhebungsvertrag
Verfasst: 13.11.2018, 15:37
Liebes Forum,
ich bin seit heute hier angemeldet und dies ist mein erster Beitrag. Ich bitte um eure Unterstützung.
In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit haben wir einen schwerbehinderten Arbeitnehmer vor dem Integrationsamt vertreten. Der Arbeitgeber hatte Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt. Im Laufe des Verfahrens wurde gemeinsam mit der Gegenseite und dem Integratiosnamt ein Aufhebungsvertrag erarbeitet und geschlossen.
Es stellt sich nun die Frage, wie dies abzurechnen ist. Besonders kompliziert empfinde ich die Verknüpfung des Integratiosnverfahrens und dem dann daraus entstandenen Aufhebungsvertrag.
Meine Lösung sieht bisher wie folgt aus:
1,5 Geschäftsgebühr 2300 VV aus 5.000,00€ (§ 52 II GKG)
1,5 Einigungsgebühr 1000 VV aus 3xBruttomonatsgehalt + 5.000,00€
Post- und TK-Pauschale 7002 VV
Sollte das Problem bereits behandelt worden sein, bitte ich um Verlinkung. Ich konnte es bei meiner Suche nicht finden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich bin seit heute hier angemeldet und dies ist mein erster Beitrag. Ich bitte um eure Unterstützung.
In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit haben wir einen schwerbehinderten Arbeitnehmer vor dem Integrationsamt vertreten. Der Arbeitgeber hatte Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt. Im Laufe des Verfahrens wurde gemeinsam mit der Gegenseite und dem Integratiosnamt ein Aufhebungsvertrag erarbeitet und geschlossen.
Es stellt sich nun die Frage, wie dies abzurechnen ist. Besonders kompliziert empfinde ich die Verknüpfung des Integratiosnverfahrens und dem dann daraus entstandenen Aufhebungsvertrag.
Meine Lösung sieht bisher wie folgt aus:
1,5 Geschäftsgebühr 2300 VV aus 5.000,00€ (§ 52 II GKG)
1,5 Einigungsgebühr 1000 VV aus 3xBruttomonatsgehalt + 5.000,00€
Post- und TK-Pauschale 7002 VV
Sollte das Problem bereits behandelt worden sein, bitte ich um Verlinkung. Ich konnte es bei meiner Suche nicht finden.
Vielen Dank für eure Hilfe!