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ArbeitsR - Integrationsamt, Aufhebungsvertrag

Verfasst: 13.11.2018, 15:37
von Owli
Liebes Forum,

ich bin seit heute hier angemeldet und dies ist mein erster Beitrag. Ich bitte um eure Unterstützung.

In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit haben wir einen schwerbehinderten Arbeitnehmer vor dem Integrationsamt vertreten. Der Arbeitgeber hatte Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt. Im Laufe des Verfahrens wurde gemeinsam mit der Gegenseite und dem Integratiosnamt ein Aufhebungsvertrag erarbeitet und geschlossen.

Es stellt sich nun die Frage, wie dies abzurechnen ist. Besonders kompliziert empfinde ich die Verknüpfung des Integratiosnverfahrens und dem dann daraus entstandenen Aufhebungsvertrag.

Meine Lösung sieht bisher wie folgt aus:

1,5 Geschäftsgebühr 2300 VV aus 5.000,00€ (§ 52 II GKG)
1,5 Einigungsgebühr 1000 VV aus 3xBruttomonatsgehalt + 5.000,00€
Post- und TK-Pauschale 7002 VV

Sollte das Problem bereits behandelt worden sein, bitte ich um Verlinkung. Ich konnte es bei meiner Suche nicht finden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Re: ArbeitsR - Integrationsamt, Aufhebungsvertrag

Verfasst: 13.11.2018, 15:54
von Feldhamster
Eigentlich sind das Verfahren vor dem Integrationsamt und das Thema Kündigung zwei Angelegenheiten (1x verwaltungs- und 1x arbeitsrechtlich) mit der Folge, dass jeweils eine Geschäftsgebühr entsteht.

Wie das jedoch im Falle eines Aufhebungsvertrages vor dem Integrationsamt gehandhabt wird, wurde hier schon mal diskutiert:

viewtopic.php?f=98&t=83711

Re: ArbeitsR - Integrationsamt, Aufhebungsvertrag

Verfasst: 14.11.2018, 09:02
von Owli
Danke @Feldhamster! Du Schlägsst also vor, zwei Geschäftsgebühren anzusetzen?

Die verlinkte Diskussion hatteich auch schon gesehen, ich bin mir allerdigns unsicher, ob die dortige Lösung auch hier passt.

Hat sonst noch jemand Ideen?

Re: ArbeitsR - Integrationsamt, Aufhebungsvertrag

Verfasst: 14.11.2018, 09:26
von Feldhamster
Ja, 2 Geschäftsgebühren. Anahids Lösung aus ihrem Eintrag Nr. 13 des obigen Threads, letzter Absatz klongt für mich am Besten.