Hallo Zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Klageverfahren. Wir sind Beklagter. Es finden 3 Beweistermine mit diversen Zeugen und 1 Ortstermin mit Zeugen und Sachverständigem statt (Beweistermine: 20.12.2017, 04.07.2018 und 19.09.2018 - Ortstermin am 16.02.2018).
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 10.04.2018 auf EUR 4.780,00
vom 11.04.2018 - 17.06.2018 auf EUR 5.520,00
ab dem 18.06.2018 auf EUZR 1.345,00
Ich möchte jetzt abrechnen, bin aber nicht sicher, nach welchem Streitwert die Abrechnung korrekt ist.
Meine Abrechnung würde so aussehen:
1,3 Verfahrensgebühr - GW: EUR 4.780,00
0,3 Zusatzgebühr Nr. 1010 VV RVG - GW: EUR 4.780,00
1,2 Terminsgebühr - GW: EUR 4.780,00
plus Auslagen und MwSt.
Kann das denn wohl richtig sein?? Oder Kriege ich die Terminsgebühr nach dem höheren Streitwert?
Viele Grüße
Flora
Zusatzgebühr 1010 VV RVG - welcher Streitwert?
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Meiner Meinung nach kann die Gebühr ja frühstens mit dem 3. Termin anfallen. Ob man da jetzt den 04.07. oder den 19.09. annimmt, ist unbeachtlich, da zu diesem Zeitpunkt der Streitwert bereits auf 1.345,00 € reduziert war.
Deine Abrechnung ist aber auch hinsichtlich der VG falsch. Die VG fällt immer aus dem höchsten Streitwert an, der ja hier 5.520,00 € beträgt. Ihr seid ja während des ganzen Verfahrens tätig gewesen.
Deine Abrechnung ist aber auch hinsichtlich der VG falsch. Die VG fällt immer aus dem höchsten Streitwert an, der ja hier 5.520,00 € beträgt. Ihr seid ja während des ganzen Verfahrens tätig gewesen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.