Strafrecht ein Verfahren/Freispruch/Pflichtvert.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schnorpsel
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#1

12.11.2018, 09:54

Hallo :wink2 ,

Mandant hat uns ab der Anklageschrift beauftragt. Eine Anklage in drei Fällen. Haben Akteneinsicht beantragt und auch bekommen. In der Hauptverhandlung gab es 2 Freisprüche und eine Verurteilung.
Haben allerdings auch Pflichtverteidigung. Jetzt habe ich ein Problem mit der Abrechnung. Evtl. eine Grundgebühr, eine Verfahrensgebühr, Terminsgebühr quoteln ? Hilfe :schock
Feldhamster
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#2

12.11.2018, 10:07

Ich würde erst die PV vollständig abrechnen, das Geld habt ihr sicher. Dabei musst du den Teil-Freispruch nicht berücksichtigen.

Für den Teil-Freispruch sind die Wahlanwaltsgebühren entstanden. Diese sind nach der Differenztheorie zu ermitteln und zur Erstattung anzumelden.
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Adora Belle
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#3

12.11.2018, 10:43

Es dürfte sich kein erstattungsfähiger Betrag, über den der PV-Vergütung hinaus, ergeben. Dies unabhängig davon, wie die KGE lautet - die bisher nicht mitgeteilt wurde.
schnorpsel
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#4

12.11.2018, 10:59

Vielen Dank für die schnellen Antworten
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