Hallo ,
Mandant hat uns ab der Anklageschrift beauftragt. Eine Anklage in drei Fällen. Haben Akteneinsicht beantragt und auch bekommen. In der Hauptverhandlung gab es 2 Freisprüche und eine Verurteilung.
Haben allerdings auch Pflichtverteidigung. Jetzt habe ich ein Problem mit der Abrechnung. Evtl. eine Grundgebühr, eine Verfahrensgebühr, Terminsgebühr quoteln ? Hilfe
Strafrecht ein Verfahren/Freispruch/Pflichtvert.
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Ich würde erst die PV vollständig abrechnen, das Geld habt ihr sicher. Dabei musst du den Teil-Freispruch nicht berücksichtigen.
Für den Teil-Freispruch sind die Wahlanwaltsgebühren entstanden. Diese sind nach der Differenztheorie zu ermitteln und zur Erstattung anzumelden.
Für den Teil-Freispruch sind die Wahlanwaltsgebühren entstanden. Diese sind nach der Differenztheorie zu ermitteln und zur Erstattung anzumelden.
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Es dürfte sich kein erstattungsfähiger Betrag, über den der PV-Vergütung hinaus, ergeben. Dies unabhängig davon, wie die KGE lautet - die bisher nicht mitgeteilt wurde.
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Vielen Dank für die schnellen Antworten