KAA Widerrufsvgl.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
cadycat
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#1

09.11.2018, 10:40

Guten Morgen Ihr Lieben,
hab grad einen kleinen Hänger und bräuchte dringend eure Hilfe.

Wir haben eine Klage bekommen. Es wurde hin und her geschrieben und es gab eine MV.
In der MV wurde ein Widerrufsvergleich geschlossen: Beklagte verpflichtet sich 15.000,00 € brutto zu zahlen und damit sind alle sämtliche streitgegenständliche Forderungen erledigt. Kosten des Rechtsstreit trägt Klägerin 9/10 wir 1/10. Anliegend erhalten wir noch einen Versäumnis-Zwischenurteil.

Ich hatte noch nie so einen Fall, deswegen meine Frage:
Streitwert? Nehme ich den aus dem Widerrufsvergleich 15.000,00 € oder den aus der Klage 158.000,00 €?
1,3 Verfahrensgeb. + 1,2 Terminsgeb. + 1,5 Einigungsgeb. oder ? Kommt da noch was hinzu an Gebühren?

Vielen Dank im vorraus.
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mücki
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#2

09.11.2018, 11:14

Für deine Gebühren ist es völlig irrelevant, ob ein Widerrufs- oder ein "normaler" Vergleich geschlossen wurde. Wichtig ist nur, ob der Vgl. zustande gekommen ist oder nicht. Sprich du kannst erst abrechnen oder festsetzen lassen, wenn das klar ist.

Liegt eine Streitwertfestsetzung des Gerichts vor? Wenn nicht, würde ich die Klageforderung zugrunde legen. Die EG fällt immer aus dem Betrag an, der mit dem Vergleich erledigt wurde, nicht aus dem Betrag auf den man sich geeinigt hat.

Wie kommst du auf eine 1,5 EG?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
cadycat
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#3

09.11.2018, 11:31

In dem Protokoll steht drin: Die Parteien behalten sich den Widerruf dieses Vergleichs durch schriftliche Anzeige zu Gericht bis zum 10.10.18 vor. Weder wir noch die Gegenseite haben dem Vergleich widerrufen.

Eine Streitwertfestsetzung liegt nicht vor. Habe ich auch nicht beantragt.

Heißt Streitwert für Verfahrens und Terminsgeb. sind die 158.000 € und Einigungsgeb dann 15.000 ?
1,0 ist die gerichtliche Einigungsgeb. Sorry
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Crydea
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#4

09.11.2018, 11:33

cadycat hat geschrieben:
09.11.2018, 11:31

Heißt Streitwert für Verfahrens und Terminsgeb. sind die 158.000 € und Einigungsgeb dann 15.000 ?
1,0 ist die gerichtliche Einigungsgeb. Sorry
Les mal den Beitrag von mücki noch einmal genau durch ;)
cadycat
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#5

09.11.2018, 11:55

hää versteh ich nicht... Hab ne lange Leitung heute. :-?
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mücki
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#6

09.11.2018, 12:01

Die EG wird auch aus dem Streitwert (= erledigter Anspruch) berechnet.
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cadycat
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#7

09.11.2018, 12:12

Achso also ist mein Streitwert für alles die 15.000 €?
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mücki
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#8

09.11.2018, 12:43

Nein, s.o. Wie kommst du denn jetzt darauf?
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cadycat
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#9

09.11.2018, 13:55

Hää? Der erledigte Anspruch sind doch die 15.000 ? Vergleich geschlossen also erledigter Anspruch?
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#10

09.11.2018, 14:05

nein, erledigt wurde der anhängige Verfahrensgegenstand.
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