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Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 08.11.2018, 15:32
von Sha
Adora Belle hat geschrieben:
08.11.2018, 13:40
Zuckilein hat geschrieben:
08.11.2018, 13:30
Sozialgericht = Betragsrahmengebühren nach § 3 RVG :)
Und das stimmt im übrigen auch nicht in jedem Fall, zb dann nicht, wenn Arbeitgeber in SV-Angelegenheiten vertreten werden.

Also nach meinem Verständnis ist weder die Einigungsgebühr noch die Erledigungsgebühr entstanden.. Was mich immer wieder verwirrt, ist, dass die Entscheidung bei allen lautet:
Die Kosten des in der Haupts. für erledigten Verfahrens tragen - entsprechende der vorausgegangenen Einigung der Beteiligten - der Kl. zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 08.11.2018, 15:50
von Adora Belle
Wenn sich über die Kosten geeinigt wurde, dann wäre eine Einigungsgebühr nur noch aus dem Kostenwert angefallen. Auch hier aber in Höhe von 1,0 weil gerichtlich anhängig.

Wenn die Zahlungsvereinbarung+Erledigungserklärung die Einigung sein soll, die das Gericht meint, dann muss ich passen. Keine Ahnung, ob sowas im Verwaltungsverfahren Einigungsgebühren auslöst.

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 08.11.2018, 16:04
von Feldhamster
Hallo Sha,

ich glaube, es ist sinnvoller, wenn du nicht nur die Kostenentscheidung des Gerichts hier reinstellst, sondern auch den genauen Wortlaut in dem Terminprotokoll über das Zustandekommen der Ratenzahlungsvereinbarung und der Erledigungserklärungen.
Unklare Sachverhaltsschilderungen führen hier nicht weiter, sondern nur zu Missverständnissen und nicht zu klaren Antworten.

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 08.11.2018, 16:12
von Sha
Feldhamster hat geschrieben:
08.11.2018, 16:04
Hallo Sha,

ich glaube, es ist sinnvoller, wenn du nicht nur die Kostenentscheidung des Gerichts hier reinstellst, sondern auch den genauen Wortlaut in dem Terminprotokoll über das Zustandekommen der Ratenzahlungsvereinbarung und der Erledigungserklärungen.
Unklare Sachverhaltsschilderungen führen hier nicht weiter, sondern nur zu Missverständnissen und nicht zu klaren Antworten.
Ok Sorry.. also hier


Der Beklagte erklärt:

Eine Ratenzahlungsvereinbarung oder eine andere Vereinbarung über Zahlungserleichterung können wir heute hier nicht eingehen. Wir sichern dem Kläger aber zu, dass im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder anderer Zahlungserleichterung nach Überprüfung der Sachlage mit dem Kläger besprochen werden und wohlwollend darüber entschieden wird. Wir setzen den Inkassobereich über das heutige Verfahren in Kenntnis und bitten um Kontaktaufnahme mit dem Prozessbevollmächtigten des Klägers auf der Grundlage der heutigen mndl. Verhandlung. Der Inkassobereich wir darüber informiert, dass vor der Kontaktaufnahme mit dem Prozessbevopllmächtigten des Klägers keine vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen


Der Prozessbevollmächtigte erklärt daraufhin:

Mit dieser Erklärung sind wir einverstanden.

Der Prozessbevollm. erklärt weiter:

Ich erkl. die Verfahren .. ... .. und .. insgesamt für erledigt.

Beklagte:

Ich schließe mich der Erledigungserkl. an.

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 08.11.2018, 16:22
von Adora Belle
Das ist alles Mumpitz. Da ist sich über gar nichts geeinigt worden. Die Erledigterklärung verstehe ich auch nicht, wenn die Bescheide doch aufrecht erhalten bleiben.

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 08.11.2018, 16:46
von Feldhamster
Danke für den Wortlaut, Sha.

Das ist mE definitiv keine Einigung, die eine Einigungsgebühr auslöst.
Im Endeffekt sind - so wie Adora Belle schreibt - die Bescheide aufrecht erhalten worden. Lediglich über die Rückzahlungsmodalitäten wird im dem gerichtlichen Verfahren sich anschließenden Beitreibungsverfahren mit dem Inkassobereich verhandelt werden.

Ob die Erledigungserklärungen eine Erledigungsgebühr auslöst, weiß ich nicht.
Dazu machen wir zu wenig Verwaltungsrecht, als dass ich mir jemals darüber Gedanken machen musste.

Ich vermute, der Richter hat auf die Erledigungserklärungen hingearbeitet, da er sich so vier Urteile erspart hat...

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 08.11.2018, 19:39
von Feldhamster
Nachtrag von mir an Sha:

Die Verfahren sind ja nun abgeschlossen und die Forderungen damit rechtskräftig festgestellt.
Wenn ihr den Mandanten nun weiter vertretet im Rahmen der Beitreibung und dort eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wird, dann entsteht die Einigungsgebühr. Jedoch nur nach einem Streitwert von 20 % der Forderung.

Wobei ich zuvor für weitere Tätigkeit auf Gebührenvorschuss vom Mandanten bestehen würde. Der Sachverhalt klingt nicht danach, als ob er Geld zur Verfügung hat...

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 20.11.2018, 20:49
von Soenny
Ich stelle euch mal hier die Antwort der/des Userin/Users Sha ein, die ich bekommen habe, nachdem an mich per PN eine Fachfrage gestellt wurde und ich auf das Forum verwiesen habe:
Sha hat geschrieben:
20.11.2018, 17:21
Ich werde meinen Acc. so oder so hier aufgeben, da ich der Meinung bin, dass man hier lediglich ausgelacht wird und zum Spaß der anderen "Besserwisser" da ist, unter anderem gehörst du auch dazu.. Adios Amiga :thx
User wurde zwischenzeitlich von mir gelöscht und gesperrt, ich bin aber der Meinung, daß ihr solche Sachen auch mal zu Gesicht bekommen solltet.

Ich finde es absolut unverschämt und ich denke, auf solche Leute können wir hier getrost verzichten!

Schade um die Zeit, die hier einige in die Antworten investiert haben.

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 21.11.2018, 07:00
von Sonnenkind
Das ist eine absolute Frechheit und da hast du ganz recht, wenn so eine Userin gelöscht wird. Hoffentlich kann sie das als Gast noch mitlesen. Irgendwie ist mir der Username ziemlich bekannt dafür, dass sie doch sehr viele Fragen gestellt hat und ihr immer wieder geholfen wurde. Dafür sich dann so gegenüber dir zu äußern, ist absolut dämlich. Aber anscheinend hat sie die Hilfe nicht mehr nötig.

Re: Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten

Verfasst: 21.11.2018, 10:39
von Adora Belle
Danke für den Einblick, Sanny. Ich halte mich ja inzwischen bei manchen Usern deutlich zurück, wenn ich das Gefühl habe, dass Hilfe bei der Lösung nicht wirklich gewollt ist, sondern nur irgendwie schnell die Akte vom Tisch soll. Möglichst ohne eigene Denkleistung. Mal wieder bestätigt worden.