Widerspruchsverf./ ein Auftraggeber mehrere Angelegenheiten
Verfasst: 08.11.2018, 10:17
Hi Leute..
Sachverhalt:
Unser Mdt. hat 4 Bescheide erhalten, laut denen er sich verpflichtet hat, für den Lebensunterhalt einer bestimmten Person aufzukommen. Gegen diese Bescheide haben wir Widerspruch eingelegt. Das Verfahren konnte mit dem Jobcenter außergerichtlich nicht geklärt werden und wurde beim Gericht anhängig. Das Gericht hat 4 Verfahren daraus gemacht und jeweils auch ein Aktenzeichen vergeben.
Es wurde ein Termin anberaumt zur mndl. Verhandlung. In dieser Verhandlung wurden alle Verfahren gemeinsam verhandelt. Im Termin hat die Gegens. einen Ratenzahlungsvereinbarung vorgeschlagen. Wir gaben dafür unser Einverständnis. Sodann haben Wir u. die Gegenseite die Angelegenheiten alle insgesamt für erledigt erklärt. Der Richter hat im Sitzungsprotokoll die Entscheidung verkündet und diese lautet für alle 4 Verfahren gleich: Die Kosten des in der Haupts. für erledigten Verfahrens tragen - entsprechende der vorausgegangenen Einigung der Beteiligten - der Kl. zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.
Meine Abrechnung für jedes einzelne der 4 Verfahren nach § 106
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000
Fartkosten gem Nr. 7003
2 x 234 = 468 Km
Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 Nr. 2.
Pauschale für Post- und Telek.
Ist es richtig, dass ich für jede Angelegenheit die Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld separat geltend machen kann, da es ja ein Auftraggeber ist und nicht mehrere ?
Sachverhalt:
Unser Mdt. hat 4 Bescheide erhalten, laut denen er sich verpflichtet hat, für den Lebensunterhalt einer bestimmten Person aufzukommen. Gegen diese Bescheide haben wir Widerspruch eingelegt. Das Verfahren konnte mit dem Jobcenter außergerichtlich nicht geklärt werden und wurde beim Gericht anhängig. Das Gericht hat 4 Verfahren daraus gemacht und jeweils auch ein Aktenzeichen vergeben.
Es wurde ein Termin anberaumt zur mndl. Verhandlung. In dieser Verhandlung wurden alle Verfahren gemeinsam verhandelt. Im Termin hat die Gegens. einen Ratenzahlungsvereinbarung vorgeschlagen. Wir gaben dafür unser Einverständnis. Sodann haben Wir u. die Gegenseite die Angelegenheiten alle insgesamt für erledigt erklärt. Der Richter hat im Sitzungsprotokoll die Entscheidung verkündet und diese lautet für alle 4 Verfahren gleich: Die Kosten des in der Haupts. für erledigten Verfahrens tragen - entsprechende der vorausgegangenen Einigung der Beteiligten - der Kl. zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.
Meine Abrechnung für jedes einzelne der 4 Verfahren nach § 106
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000
Fartkosten gem Nr. 7003
2 x 234 = 468 Km
Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 Nr. 2.
Pauschale für Post- und Telek.
Ist es richtig, dass ich für jede Angelegenheit die Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld separat geltend machen kann, da es ja ein Auftraggeber ist und nicht mehrere ?