Hallo,
ich habe eine Frage zu der ich hier adhoc nichts finden konnte, ggf. bitte in den entsprechenden Thread verschieben. Danke.
Also, mein Chef befragte mich heute zu folgendem Sachverhalt:
In einer Verwaltungsrechtssache gegen das BAMF ist die Klage abgewiesen worden. Der Kläger hat jetzt unsere Kanzlei damit beauftragt, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.
Ist diese Handlung bzw. der Antrag noch erste oder bereits zweite Instanz, also insbesondere gebührenrechtlich?
Die Geltendmachung einer Geschäftsgebühr neben der Verfahrensgebühr scheidet in diesem Fall wohl aus, oder?
Dankeschön.
Verwaltungsrecht - Antrag auf Zulassung der Berufung...
- Adora Belle
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§16 Nr. 11 RVG. Das Rechtsmittelverfahren und das Verfahren über die Zulassung des Rechtsmittels sind dieselbe Angelegenheit.