strafakteneinsicht ohne Bezug abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
renoHL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 27.05.2010, 14:15
Beruf: RA- u. Notargehilfin
Software: Advoware

#1

02.11.2018, 12:43

Hallo Leute,
ich habe mal wieder einen meiner "bin-grad-doof-" Fälle zur Abrechnung

Eigentl. wollen wir Ansprüche auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen einer WEG vom alten an den neuen Verwalter durchsetzen., Schön EV beantragt, VU erhalten
vollstreckt, größten Teil der Unterlagen und ZV-Kosten eingezogen Sache bis dahin erstmal erledigt und abgerechnet

Jetzt hat ein Eigent. eine Strafanzeige gegen den alten Verwalter gestellt und bekam aber einfach keinen Sachstand von der STA gesagt. Wir holten die Akte zur Einsicht, die übl. 12 € abgedrückt, kopiert und reingelesen, Bericht an den Anzeigenden ME (dafür hat der Chef nicht mal einen AktenV gefertigt).

Löst das jetzt eine geringe Geschäftsgebühr aus? Hatte mit der eigentlichen Sache ja nix zu tun und strafrechtl. nach 4000ern abrechnen geht nicht weil kein Bezug. Einfaches Schreiben ist es m.E. auch nicht..

Irgendwie hänge ich in der Luft..bitte holt mich runter :thx

LG renoHL
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

02.11.2018, 13:53

Was hältst du von der Verfahrensgebühr 4302 für den Antrag auf Akteneinsicht? Lässt sich mE durchaus vertreten....
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

02.11.2018, 14:59

Wer hat denn den Auftrag erteilt?

Wenn die AE in irgendeinem Zusammenhang mit dem anderen Mandat steht, dann fallen dafür keine gesonderten Gebühren an, sondern nur die Auslagen. So wie die AE bei Verkehrsunfällen, die der Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs dienen soll.

Falls es ein gesondertes Mandat ist, würde ich auch eine Einzeltätigkeit abrechnen.
Antworten