Insolvenzgeldantrag abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

02.11.2018, 09:42

Hallo zusammen.

Wir haben für unseren Mandanten einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der zuständigen Behörde gestellt. Inso-Geld wurde bereits ausgezahlt. Ich soll nun abrechnen. Eigentlich habe ich eine 2302 abrechnen wollen. Ich bin mir aber nicht sicher. Könntet ihr mir kurz mitteilen, ob dies so richtig ist?

LG Uli
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

02.11.2018, 10:00

Ja, die 2302 ist entstanden.
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#3

02.11.2018, 11:02

Danke schön :thx :thx
Antworten