Gebühren Strafrecht Staatskasse

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

01.11.2018, 12:26

Hallo :wink1 ,

ich habe eine - vermutlich ziemlich einfache - Frage. Wir machen nur sehr selten Strafrecht. Daher bin ich mir unsicher.

Unser Mandant wurde im Strafverfahren durch das Amtsgericht freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Wie rechne ich nun im RA-Micro unsere Gebühren ab? Über KFA in Strafsachen?

Ist es richtig, dass dann nur die reduzierten Gebühren berücksichtigt werden?

Liebe Grüße und vorab vielen Dank
Feldhamster
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#2

01.11.2018, 13:45

Ich habe kein RA-Micro, daher kann ich dir die erste Frage nicht beantworten. Bei Annotext geht das aber über Kfa in Strafsachen, wobei ich mir einen eigenen Mustertext gemacht habe, da der von Annotext unbrauchbar ist.

Was meinst du mit reduzierten Gebühren?
Du musst bei jeder Gebühr überlegen, ob Mittelgebühr angemessen oder nach oben oder unten hiervon abzuweichen ist. Am besten im Text dann auch kurz begründen, warum du Mittelgebühr oder den anderen Betrag angesetzt hast. Die Kriterien hierfür sind in § 14 RVG aufgeführt.
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#3

01.11.2018, 14:03

Das ist ein KFA nach §464b StPO, mit Verzinsung. Abtretung des Mandanten nicht vergessen. Wo Du das in RA-Micro findest, weiss ich leider auch nicht. Ich erinnere mich dunkel, dass @Liesel mal schrieb, sie benutzt einen Freitext. Aber sicher bin ich mir da nicht. Evtl fragst Du nochmal in der Software-Ecke. Bei der Recherche bin ich auf dieses Schätzchen gestoßen. viewtopic.php?f=98&t=70755 Danke für den Lacher zum Kaffee. :lolaway :lolaway :lolaway
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#4

02.11.2018, 09:33

Falls du mit "reduzierten Gebühren" die Pflichtverteidigergebühren meinst - nein. Auf Grund des Freispruches kannst du die "normalen Gebühren" zur Festsetzung beantragen.

Formularzwang besteht nicht.

@AB: Das ist ja wirklich ein "Schätzchen". :lolaway
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#5

02.11.2018, 11:11

:thx - wie immer!

(auch für das Schmunzeln über das "Schätzchen" :lol: )
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