Hallo zusammen,
mal wieder habe ich hier eine Akte vorliegen, wo ich nicht genau weiß, wie ich diese abrechnen soll. Sachverhalt:
Der Mandant hat gegen zwei MBs Widerspruch erhoben, sodass die Sache zum streitigen Gericht gegangen ist. Vom Gericht wurde jeweils ein Aktenzeichen vergeben. In beiden Sachen wurde Termin anberaumt jeweils zu gleichen Uhrzeit. Die eine Forderung beläuft sich auf 3.000,00 Euro und die andere auf 4.000,00 Euro.
Meine Frage jetzt: Kann ich eine Abrechnung über 7.000,00 € machen oder 2? Also VG und TG für 3.000,00 und noch eine Abrechnung mit 4.000,00 Euro?
Vielen Dank im Voraus
Abrechnung
- Adora Belle
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Sind die Verfahren verbunden worden? Wurde getrennt aufgerufen und verhandelt? Danach richtet sich Deine Abrechnung.
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Wenn die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind, sind es zwei getrennte Verfahren. Getrennte Verfahren 1x über 3000,00 und 1x über 4000,00 abrechnen. Bei Verbindung musst du schauen, wann Verbindung erfolgt ist. Alle Gebühren, die vor Verbindung entstanden sind, bleiben getrennt. Die Gebühren, die nach Verbindung entstanden sind, sind nur 1x nach dem Gesamtstreitwert zu berechnen.
- Adora Belle
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Ja, zwei gesonderte Abrechnungen.