Honorarauslagen mit USt und ohne

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Manifesto90
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#1

30.10.2018, 12:22

Hey ihr Lieben!
Bei uns kam soeben folgende Frage auf, die Antwort kenne ich glaube ich bereits, aber wollte euch nochmal fragen:

Honorarauslagen müssen dem Mdt. ja mit USt. in Rechnung gestellt werden. Zb. bei Akteneinsichtspauschale 12,00 € kommen ja die 2,28 € drauf. Wenn EMA bezahlt wurde, glatt 10,00 € (ohne Ust. ausgewiesen), rechnen wir ja die 1,90 € beispielsweise drauf. Das ist alles klar.

Was ist aber in dem Fall, wenn die EMA von einer Stadt mit Umsatzsteuer ausgewiesen ist, also netto und brutto? Dann schlüssel ich dies ja so auch in der Rechnung an den Mandanten auf wie die Stadt/Gemeinde? Oder muss ich dann auf den Bruttobetrag nochmal USt draufschlagen? Ich glaube ja nicht....
Vielen Dank schonmal!
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Pepples
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#2

30.10.2018, 12:25

Wenn Mehrwertsteuer enthalten ist, muss die natürlich vorher herausgerechnet werden, also wird nur der Nettobetrag angesetzt.
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#3

30.10.2018, 12:32

Ah okay, dann oben netto und unten die Ust. Nicht nochmal Ust. drauf. Wenn sie nicht ausgewiesen ist, dann muss sich jedoch noch berechnet werden. SO :D Richtig? Lieben Dank!
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Adora Belle
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#4

30.10.2018, 13:34

Wenn die EMA für den Mandanten in dessen Namen eingeholt wird, muss darauf m.E. keine USt berechnet werden.
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#5

30.10.2018, 14:19

Mh... m.E. muss darauf die USt. berechnet werden, da man es ja für ihn einholt/erledigt.. Also sozusagen als "Bote". Habe ich jetzt zumindest gelesen. Das war ja glaub ich der Grundgedanke von Honorarauslagen und der Weiterberechnung. :)
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#6

30.10.2018, 14:42

Nee, andersrum wird ein Schuh draus. Wenn das Kosten des Mandanten sind, die ich für ihn verauslage (so wie Gerichtskosten), dann fällt darauf keine USt. an. Die USt. bei der AE-Pauschale ergibt sich daraus, dass das Anwalts-Auslagen sind, die auch nur beim Anwalt anfallen können - denn der Mandant bekommt erst gar keine Akte übersandt. Und diese, meine Auslage muss dann mit USt. weiterberechnet werden.
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#7

30.10.2018, 14:55

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#8

30.10.2018, 15:13

Jo, aber erst so ab Beitrag #218, damit Du nicht vor Schreck vom Stuhl fällst. :cowboy
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#9

30.10.2018, 15:36

Adora Belle hat geschrieben:
30.10.2018, 15:13
Jo, aber erst so ab Beitrag #218, damit Du nicht vor Schreck vom Stuhl fällst. :cowboy

:lolaway Wie gut, dass du das noch so anmerkst :lolaway
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#10

30.10.2018, 15:38

Eigentlich reicht Beitrag vollkommen aus ;)
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