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Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 12:22
von Manifesto90
Hey ihr Lieben!
Bei uns kam soeben folgende Frage auf, die Antwort kenne ich glaube ich bereits, aber wollte euch nochmal fragen:

Honorarauslagen müssen dem Mdt. ja mit USt. in Rechnung gestellt werden. Zb. bei Akteneinsichtspauschale 12,00 € kommen ja die 2,28 € drauf. Wenn EMA bezahlt wurde, glatt 10,00 € (ohne Ust. ausgewiesen), rechnen wir ja die 1,90 € beispielsweise drauf. Das ist alles klar.

Was ist aber in dem Fall, wenn die EMA von einer Stadt mit Umsatzsteuer ausgewiesen ist, also netto und brutto? Dann schlüssel ich dies ja so auch in der Rechnung an den Mandanten auf wie die Stadt/Gemeinde? Oder muss ich dann auf den Bruttobetrag nochmal USt draufschlagen? Ich glaube ja nicht....
Vielen Dank schonmal!

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 12:25
von Pepples
Wenn Mehrwertsteuer enthalten ist, muss die natürlich vorher herausgerechnet werden, also wird nur der Nettobetrag angesetzt.

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 12:32
von Manifesto90
Ah okay, dann oben netto und unten die Ust. Nicht nochmal Ust. drauf. Wenn sie nicht ausgewiesen ist, dann muss sich jedoch noch berechnet werden. SO :D Richtig? Lieben Dank!

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 13:34
von Adora Belle
Wenn die EMA für den Mandanten in dessen Namen eingeholt wird, muss darauf m.E. keine USt berechnet werden.

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 14:19
von Manifesto90
Mh... m.E. muss darauf die USt. berechnet werden, da man es ja für ihn einholt/erledigt.. Also sozusagen als "Bote". Habe ich jetzt zumindest gelesen. Das war ja glaub ich der Grundgedanke von Honorarauslagen und der Weiterberechnung. :)

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 14:42
von Adora Belle
Nee, andersrum wird ein Schuh draus. Wenn das Kosten des Mandanten sind, die ich für ihn verauslage (so wie Gerichtskosten), dann fällt darauf keine USt. an. Die USt. bei der AE-Pauschale ergibt sich daraus, dass das Anwalts-Auslagen sind, die auch nur beim Anwalt anfallen können - denn der Mandant bekommt erst gar keine Akte übersandt. Und diese, meine Auslage muss dann mit USt. weiterberechnet werden.

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 14:55
von Soenny

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 15:13
von Adora Belle
Jo, aber erst so ab Beitrag #218, damit Du nicht vor Schreck vom Stuhl fällst. :cowboy

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 15:36
von Coco Lores
Adora Belle hat geschrieben:
30.10.2018, 15:13
Jo, aber erst so ab Beitrag #218, damit Du nicht vor Schreck vom Stuhl fällst. :cowboy

:lolaway Wie gut, dass du das noch so anmerkst :lolaway

Re: Honorarauslagen mit USt und ohne

Verfasst: 30.10.2018, 15:38
von Soenny
Eigentlich reicht Beitrag vollkommen aus ;)