Geltendmachung von Gerichtskosten im Mahnbescheid
Verfasst: 30.10.2018, 10:06
Hallo,
hoffentlich bin ich hier richtig...
Problem:
Wir haben eine Gebührenforderung gegen die Mandantin, ursprünglich wurde Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG gestellt, sie hat Einwendungen dagegen erhoben, die nicht im Gebührenrecht begründet waren, der Antrag wurde abgewiesen.
Jetzt wollen wir die Forderung noch einmal im Mahnbescheidswege geltend machen.
Damals wurden für die Zustellung des Vergütungsfestsetzungsantrages Gerichtskosten verauslagt.
Können diese Gerichtskosten jetzt noch im Mahnbescheid geltend gemacht werden oder bleiben wir darauf sitzen? Habe schon rumgesucht, aber irgendwie finde ich nichts.
Danke schon mal für eure Hilfe!
hoffentlich bin ich hier richtig...
Problem:
Wir haben eine Gebührenforderung gegen die Mandantin, ursprünglich wurde Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG gestellt, sie hat Einwendungen dagegen erhoben, die nicht im Gebührenrecht begründet waren, der Antrag wurde abgewiesen.
Jetzt wollen wir die Forderung noch einmal im Mahnbescheidswege geltend machen.
Damals wurden für die Zustellung des Vergütungsfestsetzungsantrages Gerichtskosten verauslagt.
Können diese Gerichtskosten jetzt noch im Mahnbescheid geltend gemacht werden oder bleiben wir darauf sitzen? Habe schon rumgesucht, aber irgendwie finde ich nichts.
Danke schon mal für eure Hilfe!