Hallo,
hoffentlich bin ich hier richtig...
Problem:
Wir haben eine Gebührenforderung gegen die Mandantin, ursprünglich wurde Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG gestellt, sie hat Einwendungen dagegen erhoben, die nicht im Gebührenrecht begründet waren, der Antrag wurde abgewiesen.
Jetzt wollen wir die Forderung noch einmal im Mahnbescheidswege geltend machen.
Damals wurden für die Zustellung des Vergütungsfestsetzungsantrages Gerichtskosten verauslagt.
Können diese Gerichtskosten jetzt noch im Mahnbescheid geltend gemacht werden oder bleiben wir darauf sitzen? Habe schon rumgesucht, aber irgendwie finde ich nichts.
Danke schon mal für eure Hilfe!
Geltendmachung von Gerichtskosten im Mahnbescheid
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 30.08.2014, 12:00
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Ich sehe keinen Grund, die verauslagten Gerichtskosten nicht mit geltend zu machen. Ich weiß nicht, wie dort der Zurückweisungsbeschluss nach § 11 V RVG aussieht, aber eigentlich wird dort regelmäßig auf das Mahnverfahren verwiesen. Neben der eigentlichen Vergütung gehören auch die notwendigen, verbrauchten Zustellungskosten zum Verfahren, die man daher mit ansetzen kann.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 21
- Registriert: 30.08.2014, 12:00
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
Super, dann weiß ich Bescheid.
Danke für die schnelle Antwort!
Danke für die schnelle Antwort!