Geltendmachung von Gerichtskosten im Mahnbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Küstenkind
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#1

30.10.2018, 10:06

Hallo,

hoffentlich bin ich hier richtig...

Problem:

Wir haben eine Gebührenforderung gegen die Mandantin, ursprünglich wurde Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG gestellt, sie hat Einwendungen dagegen erhoben, die nicht im Gebührenrecht begründet waren, der Antrag wurde abgewiesen.

Jetzt wollen wir die Forderung noch einmal im Mahnbescheidswege geltend machen.

Damals wurden für die Zustellung des Vergütungsfestsetzungsantrages Gerichtskosten verauslagt.

Können diese Gerichtskosten jetzt noch im Mahnbescheid geltend gemacht werden oder bleiben wir darauf sitzen? Habe schon rumgesucht, aber irgendwie finde ich nichts.

Danke schon mal für eure Hilfe!
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NORTHERN DINO
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#2

30.10.2018, 10:21

Ich sehe keinen Grund, die verauslagten Gerichtskosten nicht mit geltend zu machen. Ich weiß nicht, wie dort der Zurückweisungsbeschluss nach § 11 V RVG aussieht, aber eigentlich wird dort regelmäßig auf das Mahnverfahren verwiesen. Neben der eigentlichen Vergütung gehören auch die notwendigen, verbrauchten Zustellungskosten zum Verfahren, die man daher mit ansetzen kann.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Küstenkind
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#3

30.10.2018, 12:28

Super, dann weiß ich Bescheid. :)

Danke für die schnelle Antwort! :thx
FrauCEE
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#4

30.10.2018, 12:28

selbstverständlich kannst du die mit reinnehmen
Gehe jeden Tag mit dem Hund, auch wenn du keinen hast
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