Hallo zusammen,
ich rechne gerade das erste Mal bei einer objektiven Klagehäufung ab und bin von den Angaben, die ich im Internet gefunden habe, etwas verwirrt. Wir haben einen Mandanten gegen einen Gegner in zwei Sachen wegen gekauften Autos und deren Mängel gegen denselben Autohändler getrennt vertreten und haben nun die Ansprüche in einer Klage gerichtlich geltend gemacht. Die Streitwerte haben außergerichtlich 8633,49 € und 2966,83 € betragen. Ich habe es jetzt so verstanden, dass ich auf die Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert zwei Geschäftsgebühren anrechne, einmal die 0,65 aus 8633,49 € und die 0,65 aus 2966,83 €. Ist das so richtig?
Danke schon mal für eure Hilfe!
Geschäftsgebühr bei objektiver Klagehäufung
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Ja, das stimmt. Du rechnest also:
1,3 VG aus 11.600,32
- 0,65 GG aus 8633,49
- 0,65 GG aus 2966,83
Das ist so vom BGH entschieden worden:
BGH, Beschluss vom 28.02.2017 - I ZB 55/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 220 ff.
besprochen von Schneider in AnwBl 2017, 616
Leitsatz des Gerichts:
"Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, sodass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen."
1,3 VG aus 11.600,32
- 0,65 GG aus 8633,49
- 0,65 GG aus 2966,83
Das ist so vom BGH entschieden worden:
BGH, Beschluss vom 28.02.2017 - I ZB 55/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 220 ff.
besprochen von Schneider in AnwBl 2017, 616
Leitsatz des Gerichts:
"Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, sodass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen."