Seite 1 von 2

Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 26.10.2018, 10:21
von heinz
Guten Tag,

ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Wir schlossen mit der gegenseite in einem Arbeitsrehtlichen verfahren vor Gericht einen Vergleich, das unsere Mandantin ein qualifiziertes Arbeitszeugniss erhält bis zum 1.10.2018

Da sie bisher keines erhalten hat, habe ich heute die Gegenseite angemahnt.

Meine Frage ist ob ich diese Mahnung der gegenseite auch in Rechnung stellen kann ?
und wie eine solche Rechnung zuerstellen ist.

Vielen dank LG :thx

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 26.10.2018, 10:35
von Feldhamster
Ich würde das "Anmahnschreiben" als Vollstreckungsandrohung formulieren, dann würde die Nr. 3309 entstehen.

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 26.10.2018, 11:11
von AliceImWunderland
Genau. Einfach Vollstreckung androhen, dann kannst du eine 0,3 nach Nr. 3309 RVG abrechnen.

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 26.10.2018, 11:42
von Adora Belle
Ist überhaupt schon zugestellt?

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 26.10.2018, 14:30
von heinz
Super,
ich danke euch für die schnellen Antworten !!!

lg

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 26.10.2018, 15:53
von Sonnenkind
Habt ihr überhaupt bereits eine vollstreckbare Ausfertigung?

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 26.10.2018, 18:35
von Sonnenkind
heinz hat geschrieben:
26.10.2018, 10:21
Meine Frage ist ob ich diese Mahnung der gegenseite auch in Rechnung stellen kann ?
und wie eine solche Rechnung zuerstellen ist.

Vielen dank LG :thx
Und genau bei dieser Frage komm ich ins Grübeln, ob die angegebene Berufsbezeichnung des Themenstarters tatsächlich stimmt.

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 26.10.2018, 19:44
von 148
Sonnenkind hat geschrieben:
26.10.2018, 18:35
heinz hat geschrieben:
26.10.2018, 10:21
Meine Frage ist ob ich diese Mahnung der gegenseite auch in Rechnung stellen kann ?
und wie eine solche Rechnung zuerstellen ist.

Vielen dank LG :thx
Und genau bei dieser Frage komm ich ins Grübeln, ob die angegebene Berufsbezeichnung des Themenstarters tatsächlich stimmt.

Stimmt. Ein Rechtsfachwirt denke ich dürfte sowas wissen :pfeif

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 27.10.2018, 11:18
von Laska
Ein Rechtsfachwirt dürfte m. E. nicht so viele Schreibfehler in sein Eingangsposting einbauen... damit fängt das schon an. :kopfkratz

Sorry für meine Offenheit. :pfeif

Re: Mahnung aus vergleich RVG ?

Verfasst: 27.10.2018, 19:28
von Adora Belle
Ihr habt recht. Und im ersten Thread wurde inzwischen die Frage gelöscht. Insgesamt sehr suspekt.