Mahnung aus vergleich RVG ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
heinz

#1

26.10.2018, 10:21

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Wir schlossen mit der gegenseite in einem Arbeitsrehtlichen verfahren vor Gericht einen Vergleich, das unsere Mandantin ein qualifiziertes Arbeitszeugniss erhält bis zum 1.10.2018

Da sie bisher keines erhalten hat, habe ich heute die Gegenseite angemahnt.

Meine Frage ist ob ich diese Mahnung der gegenseite auch in Rechnung stellen kann ?
und wie eine solche Rechnung zuerstellen ist.

Vielen dank LG :thx
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1994
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

26.10.2018, 10:35

Ich würde das "Anmahnschreiben" als Vollstreckungsandrohung formulieren, dann würde die Nr. 3309 entstehen.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

26.10.2018, 11:11

Genau. Einfach Vollstreckung androhen, dann kannst du eine 0,3 nach Nr. 3309 RVG abrechnen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14421
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

26.10.2018, 11:42

Ist überhaupt schon zugestellt?
heinz

#5

26.10.2018, 14:30

Super,
ich danke euch für die schnellen Antworten !!!

lg
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#6

26.10.2018, 15:53

Habt ihr überhaupt bereits eine vollstreckbare Ausfertigung?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#7

26.10.2018, 18:35

heinz hat geschrieben:
26.10.2018, 10:21
Meine Frage ist ob ich diese Mahnung der gegenseite auch in Rechnung stellen kann ?
und wie eine solche Rechnung zuerstellen ist.

Vielen dank LG :thx
Und genau bei dieser Frage komm ich ins Grübeln, ob die angegebene Berufsbezeichnung des Themenstarters tatsächlich stimmt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

26.10.2018, 19:44

Sonnenkind hat geschrieben:
26.10.2018, 18:35
heinz hat geschrieben:
26.10.2018, 10:21
Meine Frage ist ob ich diese Mahnung der gegenseite auch in Rechnung stellen kann ?
und wie eine solche Rechnung zuerstellen ist.

Vielen dank LG :thx
Und genau bei dieser Frage komm ich ins Grübeln, ob die angegebene Berufsbezeichnung des Themenstarters tatsächlich stimmt.

Stimmt. Ein Rechtsfachwirt denke ich dürfte sowas wissen :pfeif
237
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1049
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#9

27.10.2018, 11:18

Ein Rechtsfachwirt dürfte m. E. nicht so viele Schreibfehler in sein Eingangsposting einbauen... damit fängt das schon an. :kopfkratz

Sorry für meine Offenheit. :pfeif
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14421
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

27.10.2018, 19:28

Ihr habt recht. Und im ersten Thread wurde inzwischen die Frage gelöscht. Insgesamt sehr suspekt.
Gesperrt