Guten Tag,
ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Wir schlossen mit der gegenseite in einem Arbeitsrehtlichen verfahren vor Gericht einen Vergleich, das unsere Mandantin ein qualifiziertes Arbeitszeugniss erhält bis zum 1.10.2018
Da sie bisher keines erhalten hat, habe ich heute die Gegenseite angemahnt.
Meine Frage ist ob ich diese Mahnung der gegenseite auch in Rechnung stellen kann ?
und wie eine solche Rechnung zuerstellen ist.
Vielen dank LG
Mahnung aus vergleich RVG ?
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Ich würde das "Anmahnschreiben" als Vollstreckungsandrohung formulieren, dann würde die Nr. 3309 entstehen.
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Genau. Einfach Vollstreckung androhen, dann kannst du eine 0,3 nach Nr. 3309 RVG abrechnen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ist überhaupt schon zugestellt?
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Habt ihr überhaupt bereits eine vollstreckbare Ausfertigung?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Und genau bei dieser Frage komm ich ins Grübeln, ob die angegebene Berufsbezeichnung des Themenstarters tatsächlich stimmt.
Liebe Grüße Sonnenkind
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Sonnenkind hat geschrieben: ↑26.10.2018, 18:35Und genau bei dieser Frage komm ich ins Grübeln, ob die angegebene Berufsbezeichnung des Themenstarters tatsächlich stimmt.
Stimmt. Ein Rechtsfachwirt denke ich dürfte sowas wissen
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Ein Rechtsfachwirt dürfte m. E. nicht so viele Schreibfehler in sein Eingangsposting einbauen... damit fängt das schon an.
Sorry für meine Offenheit.
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Ihr habt recht. Und im ersten Thread wurde inzwischen die Frage gelöscht. Insgesamt sehr suspekt.