KFB nach Mahnverfahren + VB + schriftl. Vorverfahren + VU

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blondelicious
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#1

24.10.2018, 14:33

Hallo ihr,

ich bin noch in der Ausbildung und stehe gerade auf dem Schlauch :kopfkratz
Ich soll einen KFB machen. Wir haben zuvor einen MB beim AG beantragt, dann einen VB. Es wurde kein Einspruch eingelegt. Die Sache wurde ans LG abgegeben und die haben das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Die Gegenseite hat keine Stellung genommen oder Schriftsätze eingereicht. Es erging ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil.

Ich würde jetzt folgende Gebühren abrechnen:

1,0 VG 3305
0,5 VG 3308
PE 7002
1,3 VG 3100
Anrechnung 1,0 VG 3305
1,2 TG 3104
PE 7002
Gerichtskosten
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Vielleicht könnt ihr mir helfen! :thx
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#2

24.10.2018, 15:01

Wieso wurde an das Streitgericht abgegeben, wenn kein Einspruch erhoben war?
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#3

24.10.2018, 15:02

Blondelicious hat geschrieben:
24.10.2018, 14:33
Es wurde kein Einspruch eingelegt.
Das kann nicht zutreffend sein, da ansonsten das Verfahren nicht am LG gelandet wäre.

Die TG für das VU fehlt noch.
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#4

24.10.2018, 15:04

Kein Widerspruch gegen den MB und kein Einspruch gegen den VB???

Und doch Abgabe ins streitige Verfahren?

Das passt nicht....
Blondelicious
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#5

24.10.2018, 15:29

Habe mich verlesen, es gab natürlich einen Einspruch gegen den VB! Dann Abgabe ans Streitgericht. Die TG für das VU soll die 1,2 sein, es gab nur das schriftliche Vorverfahren und dann das Versäumnisurteil, keine richtige mündliche Verhandlung
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#6

24.10.2018, 15:50

Oh sorry, das hatte ich aber übersehen. Du hast hier vor dem VU aber einen VB, daher entsteht keine 1,2 TG.
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#7

24.10.2018, 15:50

Es ist nur die 0,5 TG 3105 entstanden.
Ansonsten wäre deine Berechnung ok, sofern ihr nicht zuvor noch außergerichtlich tätig ward.
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