Sind Hebegebühren von der Gegenseite zu erstatten?
Verfasst: 23.10.2018, 15:40
Hallo zusammen,
kurz zum Sachverhalt:
Wir vertreten die Beklagte. I. Instanz: Kläger verliert und legt Berufung ein. Im Berufungsverfahren wird ein Vergleich geschlossen, dass die Beklagte die Kosten des Klägers trägt.
Ich prüfe nun die RA-Rechnung, die der Prozessbevollmächtige an den Kläger gestellt hat. In dieser tauchen Hebegebühren auf. Nun meine Frage: Muss die Beklagte diese Kosten erstatten? Mein Bauch sagt NEIN, aber das ist nur mein Bauchgefühl.
Kann jemand helfen?
Danke!
Das Gewusel
kurz zum Sachverhalt:
Wir vertreten die Beklagte. I. Instanz: Kläger verliert und legt Berufung ein. Im Berufungsverfahren wird ein Vergleich geschlossen, dass die Beklagte die Kosten des Klägers trägt.
Ich prüfe nun die RA-Rechnung, die der Prozessbevollmächtige an den Kläger gestellt hat. In dieser tauchen Hebegebühren auf. Nun meine Frage: Muss die Beklagte diese Kosten erstatten? Mein Bauch sagt NEIN, aber das ist nur mein Bauchgefühl.
Kann jemand helfen?
Danke!
Das Gewusel