Beschwerde KFB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lola
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#1

21.10.2018, 10:04

Hallo zusammen,

folgendes Problem ist entstanden: Sozialgerichtsverfahren wurde von Kanzlei gewonnen. Es wurde Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Dabei wurden fälschlicherweise Wertgebühren beantragt. Richtig wäre eine Abrechnung nach Betragsrahmengebühren. Kostenbeamter weist darauf hin und bittet Antrag zurückzunehmen. Das wird versehentlich nicht gemacht. Nach einer Weile wird KFB erlassen und der Antrag zurückgewiesen.

Was tun? Entweder neuen KFA mit den richtigen Gebühren stellen! Geht das noch?
Oder in die Beschwerde gehen? Ist das denn überhaupt möglich, wenn hier jetzt ein komplett neuer Antrag gestellt wird?

Danke für Eure Hilfe!

Lola
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Anahid
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#2

25.10.2018, 12:43

Beschwerde ist nicht möglich. Ihr habt einen Antrag gestellt, der ja wohl eindeutig falsch war, sodass der abgelehnt wurde.

Aber ich wüsste nicht, was dem entgegenstehen sollte, dass Ihr noch einmal einen Antrag mit Betragsrahmengebühren einreicht.
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#3

25.10.2018, 12:47

Ein Beschwerde ist möglich, aber sinnlos. Sie würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen.

Gegen einen neuen KFA mit Betragsrahmengebühren spricht m.E. nichts, da über einen solchen Antrag noch nicht entschieden wurde.
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Lola
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#4

25.10.2018, 22:28

Ich danke Euch sehr. Manchmal sieht man nicht mehr klar und ist sehr verunsichert, wenn man Sorge hat, etwas vermasselt zu haben! Deshalb danke für Eure Meinungen!

Lola
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