vorzeitige Beendigung vor Klageeinreichung Einigung Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
mona87
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 91
Registriert: 14.05.2008, 16:05
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)

#1

19.10.2018, 16:16

Freitag Nachmittag und mein Chef möchte folgende Frage von mir beantwortet haben.

Wir waren außergerichtlich tätig. Es geht um Schadensersatzforderung i. H. v. 1,1 Mio €

Nach langen außergerichtlichen Verhandlungen sollen wir Klage über 850.000,00 Euro einreichen. Wir bereiten die Klage vor, reichen diese jedoch noch nicht ein.
Nun haben sich die Parteien geeinigt, nach langen telefonischen Besprechungen der RAe.

Ich habe jetzt schon einiges nachgelesen und würde so abrechnen.

2,0 Geschäftsgebühr 2300 VV RVG aus 1,1 Mio €
PTP + Steuer

0,8 Verfahrensgebühr 3101 Nr. 1 VV RVG aus 850.000,00 €
abzüglich 0,75 Geschäftsgebühr aus 850.000,00 €
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG aus 850.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr 1000 VV RVG aus ???
PTP + Auslagen

Nur bei der Höhe des Streitwerts der Einigungsgebühr bin ich mir nicht sicher.
Kann ich den aus 1,1 Mio. nehmen?

Ich hoffe auf eine Erleuchtung. Ich hab jetzt schon die ganzen Bücher/Kommentare der Kanzlei durchgewälzt ... :roll:
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

19.10.2018, 16:52

Ich bin schon zu Hause und habe keinen Kommentar zur Hand. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, Einigungsgebuehr auch nur aus 850.000, weil die Gespräche hierfür erst nach Klageauftrag waren. Das ist jetzt aber wirklich mein Bauchgefühl...
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

19.10.2018, 17:13

Es kommt halt darauf an, welcher streitige Betrag dadurch erledigt wurde. Wenn man auf Klägerseite von selbst drauf gekommen ist, dass 1,1 Mio etwas hoch gegriffen sein könnte, und deshalb nur noch 850.000 verlangen wollte, dann ist das der Betrag der Einigung. Wenn man allerdings erstmal einen Teilbetrag von 850.000 geltend machen wollte, um zu sehen wie es läuft (weil der vielleicht am leichtesten zu beweisen war), dann wurde mit der Einigung trotzdem der gesamte Betrag von 1,1 Mio erledigt, und dies ist dann auch Gegenstandswert der Einigung.
Antworten