Klage + Widerklage + Berufungsverfahren + Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Feldhamster
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#21

14.11.2018, 18:20

Das klingt danach, dass für die Widerklage die Kfz-Haftpflicht eures Mandanten eure RA-Gebühren für die Widerklage übernimmt.
Falls ja, macht es das einfacher, da dann nur die Gesamtrechnung auf die RSV eures Mandanten (soweit von dort Kostenschutz außergerichtlich, für Klageforderung, Klageerweiterung und Berufung erteilt wurde) und die Kfz-Haftpflicht eures Mandanten für die Widerklage aufgeteilt werden muss.

Wobei - unabhängig davon, dass ihr im Protokoll und Urteil nur für Halter und Fahrer steht - wurde die Kfz-Haftpflicht eures Mandanten auch im Rahmen der Widerklage verklagt und habt ihr euch auch für diese bestellt? Ist doch meistens so, dass man dann auch die Versicherung mit vertritt. Dann wären es 3 Mandanten bei der Widerklage und somit 2x 0,3 Erhöhung.

Entschuldigung Svengie, dass mir das jetzt erst einfällt und ich dich mit zahlreichen Fragen bombadiere.
Svengie
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#22

15.11.2018, 15:21

Hallo Feldhamster :)

Die Sache hat sich erledigt. Unsere Bürovorsteherin hat sich dieser Sache angenommen.

Ich möchte mich bei dir bedanken für deine Hilfe.

Ich hoffe, dass ich nach wie vor auf dich zählen kann, wenn ich mal wieder einen Beitrag schreibe :)
Feldhamster
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#23

15.11.2018, 16:42

Svengie hat geschrieben:
15.11.2018, 15:21
Ich hoffe, dass ich nach wie vor auf dich zählen kann, wenn ich mal wieder einen Beitrag schreibe :)

Wenn ich was zu den Fragen sagen kann, schon.
Ich drücke die Daumen für eine reibungslose weitere Abrechnung der obigen Akte!
Svengie
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#24

15.11.2018, 17:47

Danke Feldhamster :)
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