Klage + Widerklage + Berufungsverfahren + Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Feldhamster
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#11

19.10.2018, 15:15

Svengie hat geschrieben:
19.10.2018, 14:47
Ich danke dir schon mal Feldhamster :) Du hast mir schon sehr geholfen. Der korrigierte Antrag ist raus.

Wir bekommen nieeeeee Kostenschutz für Widerklageverfahren, da es sich um Schadensersatzansprüche handelt, die bedingungsgemäß nicht übernommen werden.

Okay, ist das immer so, dass die HPV nur die Beträge aus Urteil und KFB zu leisten haben und die Differenz der Kosten wird immer von der RSV übernommen? Habe ich das richtig verstanden?

Nein, an das Verständnis müssen wir nochmal ran:
Wenn die RSV für die Widerklage keinen Kostenschutz erteilt hat, übernimmt sie auch die Kosten hierfür nicht. Also kannst du ihr hierfür auch keine Rechnung schicken.

Grundsätzlich:
Gebührenschuldner ist immer euer Mandant.
Wenn er eine RSV hat, übernimmt diese die Gebühren für den Mandanten, soweit Kostenschutz erteilt wird.
Es gibt ja auch Mandanten ohne RSV, die müssen die RA-Gebühren selbst zahlen.

Bei einem Verkehrsunfall hat der Mandant gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dem Kfz-Haftpflichtversicherer einen Erstattungsanspruch bezüglich RA-Gebühren. Diesen Erstattungsanspruch macht ihr für euren Mandanten geltend. Der Unfallverursacher bzw. der Kfz-Haftpflichtversicherer ist NICHT euer Gebührenschuldner.
Wenn nun - wie vorliegend - der Erstattungsanspruch nur zu einer Quote besteht, ist in Höhe dieser Quote von der Gegenseite zu zahlen und in der verbleibenden Quote verbleibt die Gebührenlast bei eurem Mandanten bzw. einer evtl. RSV.



Zu dem noch nicht gelösten Problem Kostenanteil Klage/Widerklage bei eurem Mandanten bzw. RSV:
Du hast oben geschrieben, dass die Erhöhungsgebühr entstanden ist. Wen habt ihr genau vertreten? Kfz-Halter und wen noch?
Die Widerklage, was war ihr Gegenstand? SchEA, den der Unfallgegner aus dem Verkehrsunfall geltend gemacht hat?
Feldhamster
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#12

21.10.2018, 20:25

Hallo Svengie,

ich konnte mir inzwischen rechnerisch den festgesetzten Streitwert erklären. Wenn du die Fragen aus dem vorherigen Eintrag beantwortest und zudem noch schreibst, ob der Mandant eine SB bei der RSV hat, können wir auch die Abrechnung mit den Mandanten und RSV in Angriff nehmen.
Svengie
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#13

14.11.2018, 08:07

Hallo Feldhamster,

gestern kam ein Streitwertbeschluss für die II. Instanz. Der Wert wurde auf 3.130,58 € festgesetzt. Ich musste meinen Antrag also noch einmal korrigieren. Wenn der KFB da ist, dann gebe ich an, was ich genau abgerechnet habe.

Wir haben Fahrer und Halter vertreten, deshalb eine 0,3 Erhöhung
Der Mandant hat eine SB nicht vereinbart
Gegenstand der Widerklage waren eigene SchEA, richtig. :)
Feldhamster
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#14

14.11.2018, 08:49

Ich bin gerade irritiert, dass ein Streiwertbeschluss kam, wenn doch im Vergleich ein höherer Streiwert schon festgesetzt wurde nach deinem ersten Eintrag... :kopfkratz
Svengie
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#15

14.11.2018, 10:56

Das war für die I. Instanz. Tut mir leid :( Ich bin etwas verwirrt, wie man merkt :(

Sobald der KFB da ist Feldhamster, werde ich aufschlüsseln, was ich abgerechnet habe, okay?

Ich danke dir noch einmal. Ich kann das gar nicht oft genug sagen.
Feldhamster
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#16

14.11.2018, 12:06

Svengie hat geschrieben:
14.11.2018, 10:56

Sobald der KFB da ist Feldhamster, werde ich aufschlüsseln, was ich abgerechnet habe, okay?

Ja, ist in Ordnung. Schreibe dann bitte auch noch, ob die festgesetzten Kosten gesamtschuldnerisch sind oder getrennte Beträge festgesetzt werden .

Die RSV ist nur vom Halter und nur für diesen habt ihr Klage eingereicht?
Der Fahrer war nur im Rahmen der Widerklage betroffen?
Da muss bei der KR gegenüber den Mandanten einiges auseinander gefummelt werden....
Svengie
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#17

14.11.2018, 14:20

Es waren Halter und Fahrer in I. und II. Instanz, also in beiden Instanzen.
Feldhamster
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#18

14.11.2018, 14:24

Das ist mir schon klar.
Ich meinte, ob ihr nur für Halter seine Schäden eingeklagt habt und dann die Widerklage kam, die sich gegen Halter und Fahrer und (von euch wohl nicht vertreten) die Kfz-Haftpflichtvers. eures Mandanten gerichtet hat.
Svengie
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#19

14.11.2018, 17:22

Ja richtig, genau.
Svengie
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#20

14.11.2018, 17:30

Die KFZ-Haftpflicht des Mandanten hatte uns seinerzeit beauftragt, den Rechtstreit wahrzunehmen.

In den Protokollen und Urteilen vertreten wir nur den Halter und Fahrer (also Kläger und zugleich Widerbeklagter sowie Drittwiderbeklagter)
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