Klage + Widerklage + Berufungsverfahren + Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Svengie
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#1

19.10.2018, 09:01

Hallo Leute! :wink1

Ich habe hier eine glaube ich etwas kompliziertere Sache auf dem Tisch. Also:

Wir haben Klage eingereicht. Wert: 2.000,00 €
Gegenseite hat Widerklage erhoben: Wert: 2.229,07 €
Im gerichtlichen Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen und der Wert wurde auf 4.533,76 € festgesetzt. Kostentragung: Ausgleichungsantrag

Kostenquotelung:
Wir tragen in I. Instanz 54 % der Kosten, die Beklagten 46 % und in II. Instanz tragen wir 37 % der Kosten und die Beklagten 63 %.

Der Ausgleichungsantrag ist bereits zu Gericht und sah bzw. sieht wie folgt aus:

Wert: 4.533,76 €

1,3 VG 3100 393,90 €
Anrechnung - 130,65
(Wert: 2.304,69 €)
1,2 TG 363,60 €
PE 20,00 €

1,9 VG (+ Erhöhung) 3200 575,70 €
1,3 EG 1004 393,90 €
PE

1)
Wir waren aber auch außergerichtlich tätig. Das Gericht hat über die außergerichtlichen Kosten entschieden. Zu unseren Gunsten werden 201,71 € gezahlt.
Zu den außergerichtlichen Kosten muss ich sagen, dass es sich hier um eine VU-Sache handelt. Mein Chef hat im laufenden Prozess Abschleppkosten, Nutzungsausfall und Ab-/Anmeldekosten geltend gemacht und hat die Beträge auf den außergerichtlichen Gegenstandswert hinzugerechnet! Ich denke nicht, dass das korrekt ist, da wir ja bereits im gerichtlichen Verfahren waren. Außergerichtlich haben wir lediglich 2.662,97 € geltend gemacht. Ich denke, dass das auch unser Wert ist oder sehe ich das falsch? Da das Gericht aber über die außergerichtlichen Kosten entschieden hat und zum Wert nichts gesagt hat, habe ich die Anrechnung im Ausgleichungsverfahren natürlich nach dem Wert von 2.304,69 € vorgenommen.

2)
Gerichtlich haben wir nur 50 % eingeklagt. Die anderen 50 % muss ich ja auch abrechnen oder nicht?

3)
Ich gehe davon aus, dass ich sowohl mit RSV als auch mit HPV abrechnen muss. Aber wie?

Ich denke, meine Gesamtabrechnung für RSV + HPV sieht wie folgt aus:

Wert: 4.609,38 € (insgesamt im gerichtlichen Verfahren geltend gemachter Wert)
1,3 GG 2300 (Wert: 2.662,97 €) 261,30 €
PE 20,00 €
1,3 VG 3100 393,90 €
Anrechnung (Wert: 2.662,97 €) - 130,65 €
1,2 TG 363,60 €
PE 20,00 €
1,9 VG (+ Erhöhung) 3200 575,70
1,3 EG 1004 393,90 €
PE 20,00 €
+ Ust
Gesamtbetrag 2.282,12 €
Wie quotele ich jetzt den Gesamtwert? Mache ich zwei Abrechnungen wg. der Quotelung und wg. zwei Instanzen? Ich denke, die HPV muss von den außergerichtlichen Kosten gar nichts tragen oder?
Der Ausgleichungsantrag ist ja auch in der Welt!

Hiiiiilfe!!!!!

Ich hoffe, mein Beitrag ist verständlich. Sonst bitte fragen. Vielen vielen Dank schon mal im Voraus.
Feldhamster
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#2

19.10.2018, 10:27

Wurde die Widerklage in der I. oder II. Instanz erhoben?

Keine TG in der II. Instanz? Weder durch mdl. Verh. noch durch außergerichtliche Besprechungen der RAe zur Erzielung des Vergleichs?

Warum die 0,3 Erhöhung nur in der II. Instanz?
Svengie
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#3

19.10.2018, 11:01

Die Widerklage wurde in der I. Instanz erhoben.
Stimmt, eine Termingebühr in der II. Instanz ist angefallen, weil Beschlussvergleich gem. § 278 Abs. 6 ZPO, an dem wir mitgewirkt haben. Den KAA muss ich nochmal ändern.
Und eine Erhöhung in der I. Instanz ist auch gegeben. Das tut mir leid. Das habe ich total übersehen. Den KAA muss ich auf jeden Fall korrigieren.
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#4

19.10.2018, 11:16

Ok, dann jetzt in Einzelschritten weiter:

Du schreibt unter 1), dass ihr außergerichtlich lediglich 2.662,97 € geltend gemacht habt. Also ist hiernach Geschäftsgebühr entstanden, die Ihr gegenüber Mandant/RSV abrechnen könnt.
Die Anrechnung im Ausgleichungsverfahren nimmst du nach dem Wert von 2.304,69 € vor? Wie kommst du auf diesen Wert?
Svengie
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#5

19.10.2018, 11:35

Richtig, außergerichtlich waren wir lediglich nach einem Wert von 2.662,97 € tätig.

Während des Prozesses sind weitere Kosten entstanden (Abschleppkosten, Nutzungsausfall und Ab-/Anmeldekosten). Diese hat mein Chef im Prozess geltend gemacht. Es ergab sich somit eine Summe in Höhe von 4.609,38 €, davon 50 % = 2.304,69 €. Diesen Wert hat er dann auch für die außergerichtlichen Kosten zugrundegelegt. Das Gericht hat auch darüber entschieden. Es werden 201,71 € gezahlt.
Feldhamster
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#6

19.10.2018, 11:54

201,71 € an außergerichtlichen Kosten entstehen aber (ich unterstelle 1,3 Geschäftsgebühr) bei einem Streitwert von bis zu 1.500 €.
D.h. nach meinen Gedanken bei 50 % eingeklagte Forderung und außergerichtlich geforderter € 2.662,97 hat das Gericht die € 201,71 nach 50 % von € 2.662,97 (= € 1.331,49) ausgeurteilt und somit nach dem Streitwert von bis zu 1.500 €.

Die erst im Prozess entstandenen und sofort im Prozess entstandenen Kosten sind mE nur bei der Verfahrensgebühr zu berücksichtigen, da ihr diesbezüglich außergerichtlich nicht tätig ward.

Somit würde ich die Anrechnung der GG im KAA auch nur nach dem Wert der titulierten Geschäftsgebühr (Streitwert bis 1.500,00 bzw. genau € 1.331,49) vornehmen.

Achtung: Das vorstehende bezieht sich nur auf den KAA, nicht auf die Rechnung an den Mandanten/RSV!
Svengie
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#7

19.10.2018, 12:14

Okay, soweit verstanden :)

Stimmt, außergerichtlich dann nach 1.331,49 € :)

Und wie geht es weiter? :)
Feldhamster
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#8

19.10.2018, 12:25

Du korrigierst jetzt erst einmal den KAA, so wie wir das jetzt erarbeitet haben.

Die Rechnung an die RSV würde ich an deiner Stelle zurückstellen, bis du weißt, ob das Gericht der Berechnung in dem KAA zustimmt.
Vielleicht sieht die Gegenseite ja auch irgendwas anders...

Wobei: habt ihr die Kostenzusage von der RSV nur für eure Klage oder auch für die Widerklage?
Feldhamster
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#9

19.10.2018, 13:41

Svengie hat geschrieben:
19.10.2018, 09:01

3)
Ich gehe davon aus, dass ich sowohl mit RSV als auch mit HPV abrechnen muss. Aber wie?


Mit der HPV musst du nicht mehr abrechnen. Das, was von dort gezahlt werden muss, ist die titulierte Geschäftsgebühr (201,71 €) und später die festgesetzten Kosten, wenn sich Erstattungspflicht der Beklagten gegenüber dem Kläger ergibt. Da wartest du den Kfb ab.

Also bleibt für dich nur noch die Abrechnung mit der RSV.
Svengie
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#10

19.10.2018, 14:47

Ich danke dir schon mal Feldhamster :) Du hast mir schon sehr geholfen. Der korrigierte Antrag ist raus.

Wir bekommen nieeeeee Kostenschutz für Widerklageverfahren, da es sich um Schadensersatzansprüche handelt, die bedingungsgemäß nicht übernommen werden.

Okay, ist das immer so, dass die HPV nur die Beträge aus Urteil und KFB zu leisten haben und die Differenz der Kosten wird immer von der RSV übernommen? Habe ich das richtig verstanden?
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