Kosten für Vertretung im Kostenverfahren nach § 11 RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
FrauCEE
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 11.07.2018, 12:03
Beruf: ReNoFachangestellte/Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

16.10.2018, 09:29

Wie sieht es mit Kostenabrechnung aus, wenn man Mandanten in einem Verfahren vertritt, in welchem ein anderer RA gegen die Mdten. einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 11 RVG gestellt hat? Kann ich da Gebühren abrechnen und wenn ja, welche?
Die Sache ist ziemlich kompliziert im Erkenntnisverfahren haben wir die Mandanten, eine WEG, hier jeden Eigentümer einzeln auf Beklagtenseite vertreten. Der andere RA hat die "WEG vertreten" und hat die Sache verloren und wollte nun seine RA-Kosten festsetzen lassen. WIr haben die Festsetzung erfolgreich abgewendet
Gehe jeden Tag mit dem Hund, auch wenn du keinen hast
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

16.10.2018, 09:52

Ihr könnt doch nicht im Hauptverfahren die eine Partei und dann in der §11-Festsetzung die andere Partei vertreten? Wenn ich Deinen Sachverhalt richtig verstehe, liegt da eine Interessenkollision vor.

Unabhängig davon kann man, so ganz grundsätzlich, für die Vertretung ausschließlich im §11-Verfahren eine Nr. 3403 nach dem Kostenwert abrechnen.
FrauCEE
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 11.07.2018, 12:03
Beruf: ReNoFachangestellte/Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

16.10.2018, 12:20

nein, das hast du missverstanden. Wir haben immer nur die eine Partei vertreten. Ja, die Sache ist sehr verzwickt, da müsste ich weiter ausholen. Der andere RA war mal der Verwalter der WEG und war im Erkenntnisverfahren im Namen der WEG gegen die einzelnen Eigentümer vorgegangen.
danke für deine Antwort
Gehe jeden Tag mit dem Hund, auch wenn du keinen hast
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

16.10.2018, 12:47

Dann kann er aber auch seine Kosten im §11-Verfahren nur gegen die WEG festsetzen lassen. Wüsste nicht wie Ihr da ins Spiel kommen solltet.

Achso - er hat es versucht, und Ihr habt es abgewendet, weil das schon gar nicht geht. Nun ja, da gehört für mich die Vertretung zum Hauptverfahren. Sehe nicht, dass Ihr das gesondert abrechnen könnt.
Antworten