Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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S.R.
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#1

15.10.2018, 14:34

Hallo Zusammen,

ich stehe ein wenig auf dem Schlauch was die Fahrtkosten angeht.

Unser Kanzleisitz ist in der Stadt Kerpen, unsere Mandantschaft wohnt in der Stadt Elsdorf - dort ist auch die streitgegenständliche Wohnung. Das zuständige Amtsgericht ist Bergheim.

Fahrtkosten zu dem Gerichtstermin kann ich ja nur von dem Wohnsitz unserer Mandanten anmelden - dann auch das Abwesenheitsgeld.

Es gab zwei Ortstermine in der Wohnung. Kann ich dorthin auch Fahrtkosten anmelden?


Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe!
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

15.10.2018, 16:08

Ihr könnt die Fahrtkosten bis zur Höhe der fiktiven Fahrtkosten eines Rechtsanwaltes am weitest entfernten Ort im Gerichtsbezirk - in dem ein RA niedergelassen ist - geltend machen (BGH, I ZB 62/17), wenn euer Mandant im Gerichtsbezirk des zuständigen Gerichtes wohnt. Anderenfalls die fiktiven Fahrtkosten vom Wohnort eures Mandanten.
Natürlich nur maximal die Kosten geltend machen, die auch tatsächlich entstanden sind .

Das gilt auch für die Ortstermine.
FrauCEE
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#3

16.10.2018, 12:24

die Ortstermine können wie Gerichtstermine angesetzt werden
Gehe jeden Tag mit dem Hund, auch wenn du keinen hast
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