KFA bei Widerklage und Drittwiderklage
Verfasst: 12.10.2018, 11:18
Hallo Zusammen
Wir haben mit einem Mandanten geklagt. Der Beklagte hat Widerklage gegen unseren Mandanten und seine Frau erhoben. Unserer Klage wurde Teilweise entsprochen und der Rest abgewiesen - bei der Widerklage lief es genau so. Die Kosten des Rechtsstreits wurden sehr unübersichtlich aufgeteilt.. Die Gegenseite ist dann in Berufung gegangen - diese wurde zurückgewiesen.
Streitwerte 1. Instanz:
Klage: 2.000 €
Widerklage zu 1): 4.470,96 €
Widerklage zu 2): 2.826,01 €
Berufung: 2.000 €.
Verstehe ich es soweit richtig, dass ich die die I. Instanz einen KAA und für die II. einen KFA machen muss? Der KFA ist ja kein Problem.
Den KAA würde ich so beginnen:
1,3 3100 aus 4.470,96 € weil das ja der höchste Streitwert ist
Wir haben ja zwei Mandanten vertreten. Auf welche Gebühr wird die Erhöhung berechnet?
Ich bin leider total überfordert mit diesem KAA.
Wir haben mit einem Mandanten geklagt. Der Beklagte hat Widerklage gegen unseren Mandanten und seine Frau erhoben. Unserer Klage wurde Teilweise entsprochen und der Rest abgewiesen - bei der Widerklage lief es genau so. Die Kosten des Rechtsstreits wurden sehr unübersichtlich aufgeteilt.. Die Gegenseite ist dann in Berufung gegangen - diese wurde zurückgewiesen.
Streitwerte 1. Instanz:
Klage: 2.000 €
Widerklage zu 1): 4.470,96 €
Widerklage zu 2): 2.826,01 €
Berufung: 2.000 €.
Verstehe ich es soweit richtig, dass ich die die I. Instanz einen KAA und für die II. einen KFA machen muss? Der KFA ist ja kein Problem.
Den KAA würde ich so beginnen:
1,3 3100 aus 4.470,96 € weil das ja der höchste Streitwert ist
Wir haben ja zwei Mandanten vertreten. Auf welche Gebühr wird die Erhöhung berechnet?
Ich bin leider total überfordert mit diesem KAA.