KFA bei Widerklage und Drittwiderklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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S.R.
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#1

12.10.2018, 11:18

Hallo Zusammen :wink1

Wir haben mit einem Mandanten geklagt. Der Beklagte hat Widerklage gegen unseren Mandanten und seine Frau erhoben. Unserer Klage wurde Teilweise entsprochen und der Rest abgewiesen - bei der Widerklage lief es genau so. Die Kosten des Rechtsstreits wurden sehr unübersichtlich aufgeteilt.. Die Gegenseite ist dann in Berufung gegangen - diese wurde zurückgewiesen.

Streitwerte 1. Instanz:
Klage: 2.000 €
Widerklage zu 1): 4.470,96 €
Widerklage zu 2): 2.826,01 €

Berufung: 2.000 €.

Verstehe ich es soweit richtig, dass ich die die I. Instanz einen KAA und für die II. einen KFA machen muss? Der KFA ist ja kein Problem.
Den KAA würde ich so beginnen:

1,3 3100 aus 4.470,96 € weil das ja der höchste Streitwert ist

Wir haben ja zwei Mandanten vertreten. Auf welche Gebühr wird die Erhöhung berechnet?

Ich bin leider total überfordert mit diesem KAA.
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Anahid
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#2

12.10.2018, 11:27

Was heißt Widerklage zu 1) und Widerklage zu 2)? Sind die Eheleute Gesamtschuldner oder wurde hier hinsichtlich dem Ehemann Widerklage 1) erhoben und bzgl. der Ehefrau Widerklage zu 2)?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
S.R.
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#3

12.10.2018, 12:52

Es wurde eine Widerklage erhoben und dann gegen beide. Er ist Wbeklagter 1) und sie ist Wbeklagte zu 2)
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#4

12.10.2018, 14:51

Also wurde hier gegen jeden ein eigener Anspruch geltend gemacht. Dann gibt es gar keine Erhöhungsgebühr.
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Feldhamster
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#5

12.10.2018, 21:31

Zum Streitwert bitte § 45 GKG genau lesen. Hiernach sind nach Satz 1 Streitwert der Klage und Widerklage zu addieren. Der höhere Streitwert ist nach Satz 3 nur maßgeblich, wenn Klage und Widerklage denselben Gegenstand betreffen.
S.R.
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#6

15.10.2018, 11:51

Der Gegenstand der Klage ist die Beseitigung von Mängeln in einer Mietwohnung.
Gegenstand der Widerklage ist es, die Wohnung zu räumen und 2.826,01 € an den Beklagten zu zahlen.

Wie kommt denn dann der Gegenstandswert für die Widerklage zu 1) zustande?
Gibt es eine extra Gebühr für eine Widerklage oder ist das alles in der 3100 enthalten wenn der GW addiert wird?
Feldhamster
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#7

15.10.2018, 12:00

Es ist eine VG 3100 entstanden. Streitwerte würde ich addieren, da mE unterschiedliche Gegenstände.

Ich vermute, dass der Streitwert für die Räumung (Jahreswert Grundmiete) mit bei dem Streitwert der Widerklage zu 1) mit berücksichtigt worden ist.
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#8

15.10.2018, 16:29

In dem Fall hast Du bzgl. der Klage nur einen Mandanten, bzgl. der Widerklage zwei Mandanten. Wie Feldhamster richtig geschrieben hat, sind die Streitwerte zu addieren, sodass Du die 1,3 VG aus einem Streitwert von (2000 + 4470,96 + 2.826,01 =) 9.296,97 € berechnest. Die Erhöhung von 0,3 nach Nr. 1008 VV RVG bekommst Du allerdings nur aus einem Streitwert von 7.296,97 €. Von daher würde ich die gesondert aufführen.
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