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Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jingalingaling
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#1

11.10.2018, 11:59

Hallöchen :yeah

Ich stehe heute irgendwie dezent auf dem Schlauch.

Ich soll einen KFA gegenüber AG machen, SW ist klar.
Außergerichtlich tätig geworden,
Klage eingereicht,
VU ohne Verhandlung erlassen,
bisher keinerlei Zahlungen erhalten (weder von Gegner, noch von Mdt.).
Dem Gegner werden alle Kosten auferlegt.

Was rechne ich ab?

1.3 VG (Nr. 3100)
1.3 GG (Nr. 2300)
0.5 TG (Nr. 3105)
?

Muss eine Anrechnung stattfinden? Eigentlich nicht, da bisher von niemandem irgendwelche Kosten gezahlt wurden, oder???
:patsch



:thx für eure Hilfe!
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Adora Belle
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#2

11.10.2018, 12:07

Die GG ist nicht festsetzbar, da keine gerichtliche Gebühr. Wenn sie im VU tituliert ist, muss im KFA angerechnet werden.
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