Abrechnung Strafsachen bis zur Revision gg. Staatskasse

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Erdbeerschnute
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#1

10.10.2018, 11:08

Hallo Zusammen....
wir sind eine reine gesellschaftsrechtliche Kanzlei und haben jetzt ausnahmsweise ein strafrechtliches Mandat. Wir waren vom vorbereitenden Verfahren bis zur Revision tätig und der Mandant wurde dann freigesprochen, so dass die Kosten nunmehr von der Staatskasse zu tragen sind. Kann mal bitte jemand drüber schauen, ob das stimmt? Lieben Dank!

4100 Grundgebühr 200,00
4104 Verfahrensgebühr 165,00
4106 Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht 165,00
4108 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag nach Nr. 4106 (275,00 EUR pro Tag) 275,00
4112 Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor der Strafkammer 185,00
4114 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag nach Nr. 4112 (320,00 EUR pro Tag) 320,00
4118 Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem OLG, dem Schwurgericht oder der Strafkammer nach §§ 74a und 74c GVG 395,00
4124 Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren 320,00
4130 Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren 615,00

zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer
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Adora Belle
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#2

10.10.2018, 11:17

Wo fand der erste Rechtszug statt? Wie war der Verfahrensgang danach - Berufung+Revision? Wo fanden HV-Termine statt?

Grds kann man schon mal sagen, dass Du nicht 3x eine VG für den ersten Rechtszug abrechnen kannst.
Erdbeerschnute
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#3

10.10.2018, 11:28

Oh jee...

So war der Verlauf:

1. Vertretungsanzeige beim Polizeirevier
2. Verfahren vor der StA Erlass Strafbefehl
3. Verfahren vor dem AG mit Hauptverhandlungstermin
4. Urteil vom AG dagegen haben wir Berufung eingelegt
5. Verfahren vor dem Landgericht mit Hauptverhandlungstermin
6. Erlass Urteil vom LG
7. Revision gegen Urteil des LG
8. Freispruch durch OLG
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#4

10.10.2018, 11:45

Dann sind entstanden:

4100 Grundgebühr 200,00
4104 Verfahrensgebühr 165,00
4106 Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht 165,00
4108 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag nach Nr. 4106 (275,00 EUR pro Tag) 275,00
4124 Verfahrensgebühr für Berufung beim LG 320,00
4126 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag nach Nr. 4124 (320,00 EUR pro Tag) 320,00
4130 Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren 615,00

KFA nach §464b an das AG, Auslagen und Zinsen nicht vergessen, ggf auch Auslagen des Mandanten nach JVEG, am besten Abtretungserklärung des Mandanten beifügen. Ob die Mittelgebühren überall zutreffen, kann man natürlich von außen nicht sagen.
Erdbeerschnute
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#5

10.10.2018, 12:28

Vielen vielen Dank !!!!!!
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#6

01.11.2018, 09:08

Ich hänge mich mal hier ´ran.

Entsteht eine Verfahrensgebühr nach 4106 auch, wenn ein Beschluß ergangen ist, daß das Hauptverfahren nicht eröffnet ist? Oder kann ich dann nur die 4141 abrechnen.
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#7

01.11.2018, 09:22

Mit Eingang der Anklageschrift bei Gericht entsteht die Verfahrensgebühr. Da erst nach Zustellung der Anklageschrift über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden wird, ist somit die Verfahrensgebühr entstanden.
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#8

01.11.2018, 09:27

Feldhamster hat geschrieben:
01.11.2018, 09:22
Mit Eingang der Anklageschrift bei Gericht entsteht die Verfahrensgebühr. Da erst nach Zustellung der Anklageschrift über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden wird, ist somit die Verfahrensgebühr entstanden.

:thx
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