Außergerichtliche Vertretung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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heinz

#1

08.10.2018, 10:03

Hallo,
Zuletzt geändert von heinz am 09.10.2018, 08:24, insgesamt 1-mal geändert.
Feldhamster
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#2

08.10.2018, 10:07

Bei dem geschilderten Sachverhalt verstehe ich die Terminsgebühr nicht. Außergerichtlich gibt es die doch nicht, sondern die Wahrnehmung von Terminen kann nur bei der Geschäftsgebühr mit berücksichtigt werden. Statt 1,3 Regelgebühr einen höheren Satz meine ich...
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Adora Belle
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#3

08.10.2018, 10:10

EG sehe ich auch nicht. Es gab doch hier kein streitiges Rechtsverhältnis. Verstehe nicht, wieso man für solche Tätigkeiten, die ich ohnehin nur am Rande für anwaltlich halte, keine Vergütungsvereinbarung trifft.
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