Wer bekommt die Gebühren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ulili
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#1

05.10.2018, 14:13

Hallo,

wir haben zuerst den Fall (Unfallschaden) bearbeitet. Dem Mandanten dauerte es zu lange und so haben sie dann einen neuen Anwalt beauftragt. Da wir zeitgleich die Eintrittspflicht erhielten, sollten wir den Vorgang weiter bearbeiten. Zahlungen für den Unfallschaden sind aber jetzt doch an den neuen RA gegangen.

Die Gebühren in dieser Tätigkeit stehen doch aber uns zu? Ist das falsch? Wenn sie uns zustehen, womit kann ich das begründen? Habe da leider nichts gefunden.

Vielen Dank für Eure Rückmeldung und Unterstützung!
Feldhamster
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#2

05.10.2018, 14:41

Ihr müsst Mandatserteilung und Erstattungsanspruch trennen.
Grundsätzlich ist der Mandant als Auftraggeber euer Gebührenschuldner.
Bei Unfallsachen hat der Mandant bezüglich der Anwaltsgebühren einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Verursacher bzw. der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wenn nun euer Mandant im Endeffekt zwei RAe mandatiert und somit 2x RA-Gebühren auslöst, ist das seine Sache. Der Mandant muss somit beide RAe selbst bezahlen und hat nur für die Einschaltung eines RA einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Schädiger.

Ich vermute, dass der andere RA die Gebühren nicht rausrücken wird.
Somit bleibt euch im Endeffekt nur, die Rechnung an euren Mandanten zu schicken, damit er sie bezahlt.
Ulili
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#3

05.10.2018, 14:59

Die Gebühren aus der zurückliegenden Bearbeitung sind durch die Versicherung noch nicht ausbezahlt worden.

Wir haben von den neuen RAe Post bekommen, dass sie die Sache nunmehr bearbeiten. Daraufhin habe ich mit den Mandanten telefoniert- diese sagten , dass wir das weiter betreuen sollen.

Ich würde eine Abrechnung nunmehr gegenüber der Versicherung über unsere Tätigkeit fertigen und die Zahlung einfordern. Richtig?
Feldhamster
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#4

05.10.2018, 15:09

Da habt ihr Glück, dass die Gebühren nicht gleich mit an den neuen RA gegangen sind.
Schicke eure Rechnung an die Versicherung und bitte um Zahlung euch gegenüber.
Wenn die Versicherung zahlt ist gut.
Wenn die nicht zahlen sollte, sondern an den anderen neuen RA müsst ihr euch an den Mandanten halten.
Ulili
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#5

05.10.2018, 15:12

Vielen Dank Feldhamster! Schönes Wochenende :)
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AliceImWunderland
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#6

08.10.2018, 09:19

Feldhamster hat geschrieben:
05.10.2018, 15:09
Da habt ihr Glück, dass die Gebühren nicht gleich mit an den neuen RA gegangen sind.
Schicke eure Rechnung an die Versicherung und bitte um Zahlung euch gegenüber.
Wenn die Versicherung zahlt ist gut.
Wenn die nicht zahlen sollte, sondern an den anderen neuen RA müsst ihr euch an den Mandanten halten.
Yep. Genau so!
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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